Langjährige Haftstrafe im „Ehrenmord-Prozess“

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Artikelstatus: Fertig 22:16, 13. Apr. 2006 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 13.04.2006 – Bei der heutigen Urteilsverkündung im so genannten „Ehrenmord-Prozess“ am Landgericht Berlin wurde gegen den jüngsten Angeklagten, einen der Brüder des Opfers, eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verhängt. Der Angeklagte war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Das Gericht sah die Indizien gegen die beiden mitangeklagten älteren Brüder als zu „bruchstückhaft“ an, als dass sie zu einer Verurteilung dieser hätten führen können. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Möglichkeit der Revision gegen das Urteil.

Im Februar 2005 wurde die Türkin Hatun Sürücü in Berlin-Tempelhof Opfer eines Mordes durch drei Pistolenschüsse in den Kopf. Das Motiv des Mordes war Sürücüs Hinwendung zu einer liberalen Lebensführung.

Quellen