Zum Inhalt springen

Landgericht München I lehnte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Podolskis ab

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Artikelstatus: Fertig 18:50, 21. Aug. 2006 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

München (Deutschland), 21.08.2006 – Das Landgericht München I hat am 28. Juni 2006 den Antrag des Fußballspielers Lukas Podolski auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Radiosender Eins Live des WDR abgewiesen. Podolski wollte die Einstellung der Satiresendung über sich erreichen, die seit der Fußball-WM 2006 in unregelmäßigen Abständen unter dem Namen „Lukas' Tagebuch“ ausgestrahlt wird.

Die Beiträge seien „handwerklich so schlecht gemacht, inhaltlich so dumm dreist, dass sie auf die Antragsgegnerin selbst zurückfallen“, so die Kammer für Zivilsachen in ihrem Beschluss. (Az. 9 O 11200/06). Nach Meinung der Richter kämen Eins-Live-Hörer auch nicht auf die Idee, dass Podolski „auch nur entfernt so geistesschwach sein könnte, wie er dargestellt wird“.

Zwar nannte Podolskis Berater Kon Schramm die Sendung „geschmacklos und niveaulos“, dennoch wurde laut Gericht keine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

Themenverwandte Artikel

Quellen