Landgericht München: Zeitung verstößt durch Zwangs-Outing gegen Persönlichkeitsrechte von Homosexuellen
München (Deutschland), 09.08.2005 – Indem eine Münchener Boulevardzeitung zu einem Artikel über die Münchener Schwulen- und Lesbenszene ein Foto abdruckte, das einen homosexuellen Mann am Rande des Christopher Street Day (CSD) zeigt, verstößt sie gegen dessen Persönlichkeitsrechte. Dies entschied heute das Landgericht München I (Urteil vom 21.07.2005; AZ: 7 O 4642/05).
Der Mann, der sich bis dahin sowohl aus beruflichen als auch persönlichen Gründen nicht öffentlich zu seiner Homosexualität geäußert hatte, klagte gegen dieses Zwangsouting auf Schmerzensgeld.
Die Münchener Richter gaben der Klage statt, da sie die Persönlichkeitsrechte des Klägers durch diese Darstellung als Münchener „Vorzeigehomosexuellen“ verletzt sahen. Auch rechtfertige dessen Teilnahme am CSD diese Veröffentlichung nicht. Zum einen hatte der Bericht selbst inhaltlich keinen Bezug zu der Veranstaltung, zum anderen hätte auch dies nicht für die Veröffentlichung einer Porträtaufnahme ausgereicht, da der Kläger sich in keiner Weise auffällig verhalten habe.