Kirchenaustritte wieder ein Thema im Vatikan

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Artikelstatus: Fertig 15:53, 24. Mrz. 2006 (CET)
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Vatikanstadt, 24.03.2006 – In Österreich ist ein Schreiben des Vatikans bekannt geworden, welches das Thema „Kirchenaustritt“ behandelt. Laut Aussage der Erzdiözese Wien handelt es sich bei dem Schreiben um keinen offiziellen Brief, sondern um einen Entwurf. Dieser behandelt nicht den Kirchenaustritt im Allgemeinen, sondern, ob ein Katholik nach einem Austritt vor einer staatlichen Stelle noch als Katholik gilt. Insbesondere geht es um das Eherecht.

Das Schreiben von Julian Herranz, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, wirft die Frage auf, ob ein Austritt nur vor einer staatlichen Stelle bekundet werden muss oder ob dies auch vor dem zuständigen Bischof geschehen sollte. Laut der Erzdiözese Wien hat der Vatikan aber die bisherige Praxis akzeptiert.

Die Möglichkeit des Kirchenaustrittes gibt es nur in Deutschland und Österreich. Hier wird der Austritt nicht vor der Kirche bekundet, sondern vor einer staatlichen Stelle. Begründet wird dies mit der freien Religionswahl. Ein weiterer Grund ist, dass in beiden Staaten eine Kirchensteuer erhoben wird. 1990 traten in beiden Ländern gleichermaßen 5,1 Prozent der Katholiken aus. Durch innerkirchliche Konflikte, insbesondere durch den Sexskandal im Priesterseminar von St. Pölten, erhöhte sich die Zahl in Österreich 2004 auf 9,2 Prozent und ist im letzten Jahr wieder zurückgegangen.

Weshalb Katholiken den Kirchenaustritt wählen, ist nicht ganz geklärt. Klar ist, dass es Austrittswellen bei Skandalen in der Kirche gibt. Jedoch ist dies meist nur der Anstoß, den Austritt zu vollziehen. Die Entscheidung ist meist schon vorher gefallen. Der Großteil der Austritte geschieht auch auf Grund der finanziellen Mehrbelastung durch die Kirchensteuer.

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Quellen