Kategorie Diskussion:Generalbundesanwalt

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Behörde[Bearbeiten]

„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.“ steht auf http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php. MfG --Blaite 00:19, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach gehört der BGH zur Behörde, aber nicht Kay Nehm oder jemand anderes. Gruß -- Dion 00:21, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme dir zu, Dion. Laut Wikipedia ist der Generalbundesanwalt „das Strafverfolgungsorgan des Bundes als Behörde neben der Justizgewalt der Länder, oft bezeichnet als "Bundesanwaltschaft". Die korrekte Amtsbezeichnung lautet Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.“ Deshalb habe ich die Kategorie unter BGH gehängt. Gruß --Wolf-Dieter 01:34, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Dann würde ich es auch so belassen. Mir sträubt sich was, einen Menschen eine Behörde zu nennen. -- Dion 01:41, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]