Kategorie Diskussion:Bankrott

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Hallo, ich würde diese Kategorie gerne löschen, da es den Straftatbestand Bankrott nicht gibt und die Tatsache, dass irgendein Unternehmen Bankrott geht, ist auch keineswegs strafbar. Ich verstehe auch die Aussagen in dem Artikel nicht, die machen keinen Sinn. --Konstantin 17:22, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo Konstantin, ich würde die Kategorie keinesfalls löschen wollen. Wir brauchen sie. Begründung:
1.) Bankrott ist laut Wikipedia ein Straftatbestand und wird sogar mit Freiheitsstrafe bestraft. Siehe Wikpedia: „In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“
2.) auch wenn der Begriff für einen Juristen vielleicht Umgangssprache sein mag, für das juristische Laienvolk ist Bankrott durchaus ein nachvollziehbarer Begriff.
3.) Der Begriff wird uns in Wikinews sicher noch öfter begegnen.
4.) Auch in unseren Online-Quellen kommt der Begriff öfter vor und wir können nicht jedesmal einen Begriff, der in der Quelle steht, einfach so tilgen.
Weitere Meinungen? -- Dion 21:20, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]
Zum Artikel-Text: Die alten Quellen im Artikel sind nicht mehr online. Es existieren aber topaktuelle bzw. neue Online-Quellen zu dem Fall. Und da wird genau von dem gesprochen, was im Artikel steht: http://www.dnn-online.de/dnn-heute/57487.html - Hier wörtlich der Text aus der neuen Quelle: „Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal das Rathaus durchsucht, bis Mai Fakten zusammen getragen und Roßberg schließlich wegen des Verdachts der Untreue und Beihilfe zum Bankrott angeklagt (DNN berichteten).“ Der Erstautor des Artikels hat somit den Tatbestand nach Quellenangaben korrekt wieder gegeben. -- Dion 21:20, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Behalten - Ich stimme Dion zu. Wir sind hier nicht in einem juristischen Studiengang. Bankrott gibt es (siehe Wikipedia). Und sollte der Begriff nicht 100 % nach juristischen Erwägungen korrekt sein, dann möchte ich nur anbringen, dass wir die Vogelgrippe ja auch Vogelgrippe nennen, obwohl sie Bakteriologen sicherlich nicht so nennen. -- Grimmik 22:00, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Ok, wenn das so gewollt ist. Ich habe Bankrott einfach bisher nur als einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit verstanden und so etwas kann ja nicht strafbar sein und ist es auch nicht. Aber wenn die Medien diesen Begriff so verwenden, dann lassen wir das halt. Meine Bedenken rührten übrigens nicht daher, dass es diesen Begriff im "juristendeutsch" nicht gibt, sondern daher, dass Bankrott halt einfach ein Zustand ist und nichts mehr. Gruß --Konstantin 22:03, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

super, danke Konstantin. Ich weiss schon dass du das durch dein Studium anders siehst. Aber wir sehn das halt aus Sicht von Laien und da brauchen wir den Begriff bestimmt noch öfter (siehe oben) -- Grimmik 22:09, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

-*g* - Der Begriff geht bei mir auch ein und aus. Ich bin auch ständig Bankrott *g* Also bitte bitte behalten. -- Rätoro 22:15, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]