Kategorie:Völkerrechtssubjekt
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Aus Wikipedia: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten, dessen Verhalten also unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Aus Wikipedia: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten, dessen Verhalten also unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.