Kaiserslautern: Böswilliger Fehlalarm in Kaiserslautern - Ermittlungen laufen an
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Kaiserslautern (Deutschland), 08.12.2007 – Zum Nikolaustag dieses Jahres gegen vier Uhr ging auf der Leitstelle in Kaiserslautern ein Notruf ein. Eine Kinderstimme meldete einen Küchenbrand. Daraufhin alarmierte die Leitstelle den Löschzug der Berufsfeuerwehr sowie einen Rettungswagen. Die Polizei wird bei Notrufen über die 112 automatisch mitalarmiert. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte jedoch kein Feuer finden, da es sich offensichtlich um einen bösen Scherz des Anrufers gehandelt hatte. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Missbrauchs von Notrufen.
Bei einem böswilligen Fehlalarm handelt es sich um eine Alarmierung von Einsatzkräften, obwohl kein echter Notfall vorliegt, wobei diese Alarmierung bewusst und böswillig geschieht. Nach Paragraph 145 Strafgesetzbuch kann dies mit einer Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten oder Geldstrafen geahndet werden. Außerdem trägt der Täter die Kosten, die durch den Einsatz der Hilfskräfte entstanden sind. Wird ein Notruf mit bestem Wissen und Gewissen abgesetzt, so handelt es sich um keinen böswilligen Fehlalarm, wenn kein echter Notfall vorliegt.
Quellen
- Polizei.rlp.de: „Kaiserslautern, Falscher Alarm zieht Ermittlungen nach sich“ (06.12.2007)
- dejure.org: „§145 StGB“