Hauptzollamt Frankfurt: Warnung vor illegalen Böllern

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Veröffentlicht: 17:02, 27. Dez. 2011 (CET)
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Röntgenaufnahme einer durch selbsthergestelltes Feuerwerk verletzten Hand


Frankfurt (Oder) (Deutschland), 27.12.2011 – Andreas Behnisch vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) warnt eindringlich vor der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern aus Polen. Er spricht von „unkalkulierbaren Gefahren“, wie Verbrennungen, abgerissene Finger und Hörschäden, beim Abbrennen.

Böller aus dem Ausland entsprechen oft nicht deutschen Sicherheitsstandards. Hier erhältliche Feuerwerkskörper haben eine Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) hinter sich und sind mit einem BAM-Zeichen versehen. Diese Kennzeichnung ist bei den eingeführten Silvesterknallern meist nicht vorhanden oder gefälscht. Eine Einfuhr ist damit verboten und ein Verstoß stellt eine Straftat dar. Wie jedes Jahr führt der Zoll verstärkt Kontrollen durch und ist in vielen Fällen auch fündig geworden.

Durch die oft stärkere Ladung und die Verwendung von Industriesprengstoff kommt es bei der Verwendung immer wieder zu schweren Verletzungen. Am ersten Weihnachtsfeiertag wurde in Potsdam einem 21-Jährigen die Hand abgerissen. Auch ohne Verletzung anderer stellt das Zünden der illegalen Böller eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar.


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Quellen[Bearbeiten]