Gericht hat der NPD den Marsch zum Brandenburger Tor verboten

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Brandenburger Tor

Berlin (Deutschland), 05.05.2005 – Die Jugendorganisation der NPD, die „Jungen Nationaldemokraten“, darf in Berlin am 60. Jahrestag des Kriegsendes, am 8. Mai 2005, nicht am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor marschieren.

Erlaubt wurde der Demonstrationszug nur vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung getroffen. Begründet hatte das Gericht das Verbot, der Marsch am Holocaust-Mahnmal vorbei würde die Würde der Opfer beeinträchtigen.

Die Organisation hatte zu dem Aufmarsch unter dem Motto „Demokratie muss sich wehren können“ / „60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult“ aufgerufen. Daraufhin hatten die jungen NPD´ler mit einem Eilantrag in zweiter Instanz geklagt und wiederum verloren.

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Quellen