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Gericht erlaubt Dieter Bohlen das Duzen von Polizisten

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Hamburg (Deutschland), 10.02.2006 – Dem Entertainer und Musik-Produzenten Dieter Bohlen wurde es nun gerichtlich erlaubt, Polizisten duzen zu dürfen. Diese ungewöhnliche Erlaubnis wurde dem Jurymitglied von Deutschland sucht den Superstar nun vom Hamburger Landgericht erteilt.

Der ehemalige Modern-Talking-Star hatte im Rahmen eines Streites wegen angeblichen Falschparkens mit einen Polizeibeamten die unformelle Anredeform benutzt. Ein daraufhin von der Staatsanwaltschaft Hamburg beantragter Strafbefehl wurde jedoch vom Gericht zurückgewiesen, da Bohlen jeden duze.

Eine Beschwerde dazu hatte ebenfalls keinen Erfolg, da das beanstandete Verhalten fester Bestandteil von Bohlens Umgangsformen sei, er lege „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“. Daher könne man in diesem Fall das Duzen von Polizisten „nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ werten.

Quellen