Frankreich: Prozess um antisemitischen Foltermord unter Ausschluss der Öffentlichkeit
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Paris (Frankreich), 25.10.2010 – Vor dem Jugend-Schwurgericht des Départements Val-de-Marne im Umland von Paris wurde das Revisionsverfahren gegen die sich selbst „die Barbaren-Gang“ nennenden Angeklagten eröffnet, die 2006 einen 23-jährigen Juden drei Wochen lang in einer Sozialwohnung in der Banlieue langsam zu Tode gefoltert haben sollen. Eine Komplizin soll ihn angelockt haben, um ihn dann der Gang auszuliefern. Das Opfer wurde, in den letzten Atemzügen liegend, an einem Bahngleis gefunden und verstarb kurz darauf. Den zur Tatzeit noch nicht volljährigen Angeklagten aus dem islamischen Kulturkreis wird vorgeworfen, aus Hass gegen Israel und Antisemitismus gehandelt zu haben. Der Foltermord hatte wegen seiner beispiellosen Grausamkeit die Öffentlichkeit schockiert.
Das Gericht hat nun angeordnet, dass die Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Diese Ausnahme von der europaweit geltenden grundsätzlichen Öffentlichkeit des Strafverfahrens kann bei Jugendstrafverfahren angeordnet werden. Die Vertreter der Nebenklage haben dies allerdings kritisiert. Sie fordern, dass die Besprechung der Details des Verbrechens vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindet, damit der Strafzweck der Generalprävention (Abschreckungswirkung) seine volle Wirksamkeit entfalten könne. Die Forderung dürfte aber auch damit im Zusammenhang stehen, dass der Hauptangeklagte Youssouf Fofana im ersten Prozess das Gericht provozierte, indem er keine Reue zeigte und sich im Gegenteil mit der Tat brüstete und das Opfer verhöhnte.