Förderung für Balkonkraftwerke von Mietwohnungen in Sachsen weiterhin möglich
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Dresden (Deutschland), 21.05.2024 – Seit Ende August 2023 können Bürger in Sachsen einen Festzuschuss von 300 Euro für Balkonkraftwerke beantragen. Die Förderung macht die Nutzung von Solarstrom vor allem für Mieterinnen und Mieter deutlich attraktiver. Die Förderung für Hauseigentümer ist bereits ausgeschöpft. Die Mini-Solaranlagen, auch Plug-in-Solaranlagen genannt, können tagsüber so viel Strom produzieren, dass sie den Grundlastbedarf von Geräten wie Kühl- und Gefrierschränken, Routern und Standby-Geräten decken.
Um ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt nutzen zu können, können Bürger in Sachsen zunächst eine Förderung auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Anschließend kann die Anlage gekauft und installiert werden. Geeignete Module, Wechselrichter und Zubehör sind im Handel erhältlich. Derzeit ist die Installation einer Wieland Einspeisesteckdose durch einen Elektriker notwendig, der VDE-Entwurf DIN VDE V 0126-95 ermöglicht die Nutzung von Schukosteckern für Balkonkraftwerke unter Auflagen. Nach der Installation muss die Anlage beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Weblinks
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Quellen
[Bearbeiten]- Sächsische Zeitung: „Balkonkraftwerk in Sachsen: Mini-Solaranlage soll für jeden erschwinglich sein“ (24.08.2023)
- Golem.de: „Balkonkraftwerke: Entwurf für VDE-Norm erlaubt Schukostecker und 800 Watt“ (08.05.2024, 9:41 Uhr)
- lvz.de: „Balkonkraftwerk: Sachsen bekommen 300€ Zuschuss – Das sollten Sie wissen“ (21.09.2023, 08:48 Uhr)
- ADAC: „Photovoltaik Förderung 2024: So viel Geld gibt es vom Staat“ (12.03.2024)
- Computerbild: „VDE erklärt 800-Watt-Einspeisung bei Balkonkraftwerken für zulässig“ (17.05.2024, 14:40 Uhr)