Förderung für Balkonkraftwerke von Mietwohnungen in Sachsen weiterhin möglich

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Veröffentlicht: 19:29, 21. Mai 2024 (CEST)
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Balkonkraftwerke

Dresden (Deutschland), 21.05.2024 – Seit Ende August 2023 können Bürger in Sachsen einen Festzuschuss von 300 Euro für Balkonkraftwerke beantragen. Die Förderung macht die Nutzung von Solarstrom vor allem für Mieterinnen und Mieter deutlich attraktiver. Die Förderung für Hauseigentümer ist bereits ausgeschöpft. Die Mini-Solaranlagen, auch Plug-in-Solaranlagen genannt, können tagsüber so viel Strom produzieren, dass sie den Grundlastbedarf von Geräten wie Kühl- und Gefrierschränken, Routern und Standby-Geräten decken.

Um ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt nutzen zu können, können Bürger in Sachsen zunächst eine Förderung auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Anschließend kann die Anlage gekauft und installiert werden. Geeignete Module, Wechselrichter und Zubehör sind im Handel erhältlich. Derzeit ist die Installation einer Wieland Einspeisesteckdose durch einen Elektriker notwendig, der VDE-Entwurf DIN VDE V 0126-95 ermöglicht die Nutzung von Schukosteckern für Balkonkraftwerke unter Auflagen. Nach der Installation muss die Anlage beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.

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Quellen[Bearbeiten]