Eltern in Deutschland werden ab 2007 voraussichtlich weniger Geld haben

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Artikelstatus: Fertig 21.12.2006, 07:08 (CET)
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Bald weniger Taschengeld?

Berlin (Deutschland), 21.12.2006 – Das Taschengeld dürfte 2007 entweder nicht erhöht oder schlimmstenfalls sogar vermindert werden. Das liegt daran, dass ab Januar 2007 viele Menschen in Deutschland auf viele Artikel höhere Preise und auch mehr Steuern zahlen müssen und deswegen weniger Geld im Portemonnaie haben werden als bislang. Beispielsweise steigt der „Vollsatz“ der Mehrwertsteuer, die beim Einkaufen auf viele Produkte gezahlt werden muss, von 16 auf 19 Prozent. Das heißt, dass ab Januar alle Artikel, für die dieser Mehrwertsteuersatz gilt, etwas teurer werden. Daneben gibt es noch den „Halbsatz“ von derzeit sieben Prozent, der für Grundnahrungsmittel, Bücher und Schreibwaren, aber auch für den Nahverkehr gilt. Dieser „Halbsatz“ bleibt unverändert.

Der Staat erhebt von seinen Bewohnern Steuern, um damit seine eigenen Ausgaben zu finanzieren. Steuern sind in der Regel zweckgebundene Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung. Manche Menschen können vom Staat Steuern, die sie an ihn bezahlt haben, zurückerhalten. Das sind zum Beispiel Menschen mit vielen Kindern, die mehr Geld ausgeben müssen (zum Beispiel für Kinderkleidung) als Menschen ohne Kinder. Sie werden finanziell gefördert.

Diese Möglichkeiten, an den Staat gezahlte Steuern vom Staat zurückzubekommen, werden aber ab Januar 2008 rückwirkend für das Jahr 2007 teilweise gestrichen. So können Fahrkosten zwischen Schule und Elternhaus künftig nicht mehr abgesetzt werden. Abgesetzt bedeutet, dass man bei der Steuererklärung, die jeder Arbeitnehmer oder Selbständige einmal im Jahr machen kann, gezahltes Geld an den Staat bei der Bemessung der Steuerschuld angerechnet bekommt und gelegentlich etwas erstattet, also zurückgezahlt, wird. Da gilt aber nur dann, wenn die Eltern im konkreten Beispiel mindestens 21 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit fahren. Beträgt die Entfernung zum Arbeitsplatz nur 20 Kilometer oder weniger, gibt es kein Geld mehr. Auch wer mit dem Bus oder der Bahn fährt, bekommt beim Verbleiben unter der 20-Kilometer-Grenze kein Geld mehr. Das wurde wegen der leeren Kassen beim Staat ebenfalls abgeschafft. Wer mit Bus oder Bahn mehr als 20 Kilometer fährt, bekommt allerdings nicht mehr den bisherigen Bahn-Erstattungssatz angerechnet, sondern einen geringeren PKW-Satz.

Rechenbeispiel: Der einfache Weg beträgt 25 Kilometer. Dem Finanzamt gegenüber ist der volle Kilometersatz anzugeben. Dieses zieht selbständig den „Eigenanteil“ (jener Anteil, von dem das Finanzamt ausgeht, dass der Steuerzahler ihn selbst verkraften kann,) von 20 Kilometern ab und vergütet fünf Kilometer à 15 Cent, das entspricht 75 Cent pro Tag, an dem die Fahrt nachgewiesen werden muss. Es lohnt sich also, Fahrgemeinschaften zu organisieren und sich auf diese Weise die entstehenden Fahrkosten zu teilen.

Die Finanzverwaltung rechnet das Jahr 2006 nach den alten Kriterien ab, so dass Förderungen letztmalig in der Steuererklärung 2006 geltend gemacht werden können. Für im Jahr 2007 anfallende Ausgaben ist dies nicht mehr möglich.

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Quellen