Einwanderungsrecht setzt Genfer Flüchtlingskonvention unvollständig um

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Stuttgart (Deutschland), 02.02.2005 – Auf einer Tagung der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben Journalisten und Politiker, Ehrenamtliche und Kirchenvertreter die seit Jahresbeginn geltenden Änderungen der Ausländergesetze als Schritt zu mehr Ehrlichkeit bezeichnet. Kritisiert wurde die weiterhin unzureichende Anpassung bundesdeutschen Rechts an internationale Konventionen insbesondere in den Fragen des Familiennachzugs Minderjähriger und des aufenthaltsrechttlichen Status von nur geduldeten Einwanderern, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können.

Die saarländische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßte in einem Vortrag die neu eingerichteten Kommissionen für Härtefälle wegen ihrer Unabhängigkeit gegenüber den für Ausländern zuständigen Behörden. Diese Darstellung kritisierte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates als „Schönrednerei“, im Saarland besäßen die Behördenvertreter in der Kommission eine sonst unüblichen Dreiviertel-Mehrheit und eine Sperrminorität.

Quellen