Einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest

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Berlin / Hamburg (Deutschland), 05.04.2005 – Die Herstellerfirma der umstrittenen Hautcreme von Schauspielerin Uschi Glas hat nach Angaben des Unternehmens eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Daraufhin erließ das Landgericht Hamburg einen Beschluss, nach dem es der Stiftung Warentest ab sofort verboten ist, eine genau definierte Passage aus einer Pressemitteilung vom 17.03.2005 weiterhin zu veröffentlichen.

In dieser Passage wurde von der Stiftung Warentest hervorgehoben, die Hautreaktionen wie Brennen, Schuppungen, Rötungen, Trockenheit und Juckreiz wären beim Test der Creme nur bei Testpersonen festzustellen gewesen, welche die Marke „Uschi Glas hautnah Face Cream“ verwendet hätten. Weiter hieß es in der Beschreibung: „Alle anderen 240 Anwenderinnen, die nach den gleichen Kriterien für den Test ausgewählt wurden und die anderen acht Versandkosmetika getestet haben, zeigten diese Hautauffälligkeiten nicht“.

In der Ausgabe vom April 2004 der Zeitschrift „Test“ hatte die Stiftung Warentest dem Produkt in der Bewertung ein „mangelhaft“ zugewiesen. Die Herstellerfirma klagte daraufhin vor dem Berliner Landgericht auf Schadensersatz. Die Firma gab an, wegen des Testurteils Umsatzeinbrüche im sechs-stelligen Euro-Bereich gehabt zu haben.

Das Berliner Landgericht hatte Anfang März 2005 die Verhandlung auf den 14.04.2005 vertagt. Beide Seiten sollten dann Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen in obiger Angelegenheit abgeben zu können. Nach wie vor ist unklar, ob an diesem erneuten Termin bereits ein Urteil gefällt wird.

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Quellen