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Diskussion:Weltweite Empörung über das Moskauer Urteil gegen die Punkband Pussy Riot

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Usien in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Hm, schöner Artikel! Aber bitte noch auf die Anmerkungen eingehen. --Itu (Diskussion) 12:50, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten


„Leipziger Volkszeitung“ Zitat

  • „Bei aller berechtigten Kritik an Wladimir Putins Unrechtsstaat bleibt eines zu bedenken: Das sogenannte Punk-Gebet von Pussy Riot in der Moskauer Erlöserkathedrale war mehr als eine Geschmacklosigkeit. Es war eine Straftat, und zwar nicht nur nach den oft dehnbaren russischen Gesetzen. In Deutschland kann die „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ nach Paragraph 166 StGB mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Man stelle sich einmal eine Neonazi-Band vor, die in der Münchner Hauptsynagoge ein antijüdisches Hass-Gebet rockt.“
  • Damit Aussage im Artikel Belegt. -- Usien
Allerdings auch nur "kann". Naja. --Itu (Diskussion) 13:20, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten