Diskussion:Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht
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[Bearbeiten]Frage an die IP (wegen der letzten Änderung): Gibt es bei einem Verfahren Haupt- und Nebenverhandlungen ? Warum ist das wichtig, dass es die Hauptverhandlung ist ? Gruß -- Colepani 15:50, 29. Aug 2005 (CEST)
- ich vermute (INAL) die Punkte Strafbefehl und Annahme/Ablehnung sind eine Art Vorverhandlung. --Histio 16:03, 29. Aug 2005 (CEST)
@Colepani: Das alles (also den gesamten Ablauf eines Strafverfahrens) zu erklären, wäre zu umständlich. Kurz: Es gibt ein Vorverfahren (staatsanwaltschaftliche Ermittlungen), dann kommt das Zwischenverfahren (da erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt einen Strafbefehl; das Gericht muss die Anklage zulassen oder den Strafbefehl erlassen). Wenn die Anklage zugelassen wird oder Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, dann kommts zur Hauptverhandlung. Es gibt nur EINE Hauptverhandlung (egal an wievielen Verhandlungstagen sie durchgeführt wird). Nebenverhandlungen gibts gar nicht. ABER "Hauptverhandlung" ist ein Fachbegriff, den das Gesetz vorgibt. Juristen sind sprachlich sehr genau (zumindest die guten Juristen). Wenn es einen konkreten Fachbegriff gibt, dann sollte er unbedingt auch benutzt werden. Bei sprachlicher Ungenauigkeit leidet zwangsläufig die Qualität eines Artikels. Außerdem: Die Hauptverhandlung ist im Strafrecht fast ausnahmslos öffentlich. Ausnahmen gibts nur bei jugendlichen Angeklagten und bei einer Gefährdung der Sittlichkeit im Rahmen der Beweiserhebung.