Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
Abschnitt hinzufügenWann gilt so ein Artikel denn als fertig?
Gleiche Frage mit Antwort: [1] --MilesTeg 01:06, 9. Dez 2004 (UTC)
Aus dem Artikel hierher verschoben:
Eine dem Wählerwille entsprechene, dem Ergebniss der Bundestagswahlen 2002 folgende Sitzverteilung sähe so aus: 13 SPD, 12/1 CDU/CSU, 3 FTP, 3 Grüne. Die heutige Verteilung sieht aber so aus: 15 SPD, 13/2 CDU/CSU, 1 FTP, 1 Grüne. Die CSU hat also doppelt so viel Einfluss wie ihr nach dem Wählerwille zustehen würde. Dafür haben die Grünen und die FTP nur ein drittel des Einflusses der ihnen nach Wählerwille zustehen würde. Es stellt sich also die Frage in wie weit der Wählerwille bei der Sitzverteilung im Bundes-Vermittlungsausschuss überhaupt Einfluss hat.
- Mich würde mal interessieren, wie diese Rechnung zustande kommt. Formulierungen wie Es stellt sich die Frage sind in einer Nachricht nicht angebracht. Hier stellen wir dem Leser keine Fragen, sondern beantworten sie. -- Akl 07:57, 9. Dez 2004 (UTC)
Na das ist doch offensichtlich,
38,5% (SPD) von 32 Sitzen ist 12,32 Size
38,5% (CDU/CSU) von 32 Sitzen ist 12,32 Sitze
8,6% (Grüne) von 32 Sitzen ist 2,68 Sitze
7,4% (FDP) von 32 Sitzen ist 2,368 Sitze
4,0% (PDS) von 32 Sitzen ist 1,28 Sitze
Ja, es bleibt eigentlich ein Stuhl übrig weil die Gesammtprozentzahl nur 97% statt 100% ist.
Ob es gerecht ist, der PDS ihren 1,28 Sitz einfach ersatzlos wegzunehmen bezweifle Ich.
Daher kommt der dritte Sitz für FTP und Grüne.
Das die bisherige Verteillung überhaupt nicht dem Bundestags-Wahlergebniss der Partei-Zweitstimmen entspricht sollte nun aber wirklich klar sein.
- Dir ist aber schon klar, dass sich der Vermittlungsausschuss aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat zusammensetzt? Vom Bundestag sind also nur 16 Sitze zu besetzen. Seit wann sitzt eigentlich eine Partei namens FTP im Bundestag?. -- Akl 15:17, 9. Dez 2004 (UTC)
Es ist vollkommen uninteressant ob die Leute aus Bundestag und Bundesrat kommen, die Parteizugehörigkeit bestimmt das Abstimmverhalten. Man nennt das "Parteidisziplin", das ist das Gegenteil von "...nur seinem Gewissen verplichtet".
Man sollte das alles aber besser verschweigen, schreibt ja auch sonst keiner darüber - Oder ?
Wir wollen beim Leser auf keinen Fall den Verdacht aufkommen lassen das die derzeitige Sitzverteilung vollkommen willkürlich ausgemauschelt wurde und sein Wille uninteressant ist, wollen wir nicht, nicht wahr Akl ?
Und wenn man keine Argumente hat nimmt halt die Rechtschreibung, wiegt auch was. Falsebart 15:37, 9. Dez 2004 (UTC)
- Dann schaue dir doch mal bitte das Stimmverhalten von RLP und der Regierung in Potsdam an. -- Mathias Schindler 15:39, 9. Dez 2004 (UTC)
Ich komme nicht aus Potsdam, und kenne damit auch nicht die lokale Politik auswendig. Es geht aber noch ungenauer: "Schau dir doch den Osten an" würde es noch toppen (das nächste mal) Wer oder was ist RLP oder soll es RTL heissen ? [google] Und was haben die mit den geübten (60 Jahre) deutschen Klüngel-Parteien zu tun ?
- Seufz. Du hast noch nicht einmal ansatzweise das Urteil gelesen und geschaut, worum es geht. Ansonsten hättest du oben nicht diese idiotische Rechnung zur Stimmverteilung abgegeben. Das BVerfG hat sich ja explizit zu D'Hondt und Sainte-Laguë ein- und ausgelassen. -- Mathias Schindler 16:27, 9. Dez 2004 (UTC)
- Ich habe das Urteil gelesen, der wichtigste Satz lautet "Auch entspreche eine nicht proportionale Beteiligung auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses nicht dem Wählerwillen."
- Das Gericht schreibt das die Parteien Ihre idiotischen Rechnungen vergessen können, wenn zum Schluss nicht der Wählerwille darin erkannt werden kann. Vielleicht solltest Du das Urteil auch lesen. Meine Rechnung bildet den Wählerwille exakt ab. Ich kann mir auch einen tollen Namen dafür ausdenken. Nennen wir sie "Alean-tai - Berechnung". Nun muss Sie aber richtig sein, jetzt hat Sie einen wichtigen Namen. Falsebart 17:06, 9. Dez 2004 (UTC)
- @Falsebart: „Das Gericht schreibt das die Parteien Ihre idiotischen Rechnungen vergessen können, wenn zum Schluss nicht der Wählerwille darin erkannt werden kann.“
- Das Gericht schreibt aber auch dazu, wie es des Wählerwillen definiert, nämlich in der bei der BTW ungesetzten Sitzverteilung. Ich habe den Artikel deshalb berichtigt. Mc005 08:50, 13. Dez 2004 (UTC)
- @Mathias: „Das BVerfG hat sich ja explizit zu D'Hondt und Sainte-Laguë ein- und ausgelassen.“
- Leider nicht, sonst wäre denen aufgefallen, dass man mit einem Zuteilungsverfahren nur in einigen Fällen die Mehrheit abbilden kann und dass etwa d’Hondt auch nicht immer eine proportionale Abbildung gewährleistet. Mc005 08:50, 13. Dez 2004 (UTC)
- @anonymus: Du musst Jurist sein, nur ein Jurist schafft einen Artikel SO zu ändern.
- Dein Ziel ist erreicht, es versteht ihn nur noch ein anderer Jurist. Glückwunsch. -- Falsebart 22:00, 14. Dez 2004 (UTC)
- @Falsebart: Sorry, dass ich nicht unterschrieben habe, ich hätte schwören können, dass ich das getan hab, hab es jetzt nachgeholt. Man muss auch kein Jurist sein, um juristische Probleme darstellen zu können. Auch kann man es nicht immer einfach schreiben, aber auf jeden Fall sollte man es nicht falsch schreiben. Du musst Dich auch nicht grämen, dass Du es nicht verstehst, auch einige Politiker im Deutschen Bundestag haben das Urteil nicht verstanden, wie man in der heutigen Debatte sehen konnte (und die waren Juristen). Mc005 15:35, 15. Dez 2004 (UTC)
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