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Die Abflussrohre der Hotelpools waren nicht ausreichend. Inwiefern, nicht ausreichend: zu klein?
Die Löcher der Gitter vor den Absaugrohren dürfen nicht größer als drei Millimeter, ab einer Wassertiefe von 60 Zentimetern nicht größer als acht Millimeter sein. Gilt das auch für ausländische Anlagen im Ausland?
Ich glaube nun habe ich es. Gitter fehlten. Und die Vorschriften gelten nur für öffentliche Bäder in Deutschland. Quelle fürs Urteil habe ich nun auch gefunden. --Usien Max16:25, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Gibt es eine Quelle, dass beim ersten Unfall das Gitter fehlte?
Spricht was gegen dieses Bild und Text? Archivaufnahme eines türkischen Hotelpools mit Wasserrutsche: Hoffentlich ist die Pumpentechnik hier sicher. --Diwas16:59, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Auf alle Fälle muss das Rohr was angesaugt haben. Ich hatte was zum Gitter, da kann ich nochmal schauen, ob ich es finde. Das Bild ist gut. Kannst gern austauschen. --Usien Max17:39, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Diskussion:Todesfalle Absaugvorrichtung in Hotelpools: zwei Mädchen ertranken