Diskussion:Steuerhinterziehung: Deutsche-Post-Chef Zumwinkel unter Verdacht

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Prüfung[Bearbeiten]

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  • Eintrag auf Hauptseite: --Mg22 00:16, 15. Feb. 2008 (CET)

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Seltsame Formulierung: soll ... Steuerpflicht nach Liechtenstein übersendet haben. Wie übersendet man Steuerpflicht nach Liechtenstein? --Karin (Chirak) 17:23, 14. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

„Steuerpflicht“ ist eine Gebühr, die man als Steuer bezahlen müsste, aber nicht bezahlt hat. Man übersendet Steuerpflicht nach Liechtenstein, indem man zur Bank geht, ein Überweisungsformular ausfüllt und zu Hause oder mit dem Steuerberater die Steuererklärung fälscht. Vorher muss man sich natürlich ein Konto in Liechtenstein besorgen. Grammatikalisch ist die Formulierung, "man überweist" oder "übersendet Steuerpflicht" für einen Betrag, der vollständig den Steuern zuzurechnen ist, durchaus korrekt. --Talynn 09:15, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Betrag[Bearbeiten]

In dem ersten Artikel steht, es gehe um einen Betrag von 10 Mio.€, im zweiten ist nur noch von 1 Mio. € die Rede. [1] gibt Anlass zu der Vermutung, dass der eine Betrag das Gesamtvermögen der Stiftung ist, der andere der mutmaßlich Hinterzogene. Der Artikel ist also strenggenommen nicht falsch, denn dort wird ja nur gesagt, dass diese 10 Mio. Euro übersendet wurde, noch nicht, dass sie (mutmaßlich) hinterzogen wurde. Leider ist mir diese (wichtige) Nuance erst nach Veröffentlichung aufgefallen. Was sollen wir jetzt machen? Geändert werden soll der Artikel ja nicht mehr. Mir behagt es aber auch nicht, dass eine solche ungenaue, wenn auch nicht falsche Aussage dort einfach stehen bleibt. Bis ich weitere Meinungen erhalte, habe ich erstmal einen "Nachtrag"-Kasten gebastelt, somit wird der eigentliche Artikel nicht mehr inhaltlich geändert, aber die Sache ist klargestellt. Bitte aber um Hinweise, wie wir nun endgültig verfahren sollen. Noch eine gute Nacht, --Mg22 00:31, 15. Feb. 2008 (CET)

Franz hat doch für heute einen Zumwinkel-Artikel vorschlagen. ;) Ich sehe das so: Wenn wenn etwas nachreichen muss, dann muss man es eben nachreichen. Dafür würde sich ein neuer Artikel doch eigentlich immer anbieten. MfG Blaite 00:37, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Aber willst du einen ganz neuen Artikel für diesen Satz anlegen? Ich wüsste nicht, wie man den sonst mit Inhalt füllen sollte. Zudem steht die ungenaue Aussage ja nun einmal in dem einen Artikel. Wenn man dies also mit einem neuen Artikel "ausbügeln" wollte, sollte man, denke ich, zumindestens deutlich vom alten darauf verweisen. Schöne Grüße, --Mg22 00:39, 15. Feb. 2008 (CET)
Nun, da jetzt anscheinend alle offline sind, der Artikel sachlich ja nicht falsch ist (soweit ich weiß) und der Artikel präzisiert wurde, ohne ihn eigentlich zu ändern, denke ich, wir können meine Konstruktion die Nacht über stehen lassen. (auch, weil ich langsam mal ins Bett sollte :) ) Ich bitte dennoch um weitere Meinungen. Eine gute Nacht, --Mg22 00:53, 15. Feb. 2008 (CET)
Mh, da bis jetzt keine weitere Reaktion gekommen ist, schließe ich einfach mal darauf, dass meine Lösung tragfähig ist und lasse sie mal so stehen. Wer aber doch noch eine (andere) Meinung dazu hat, kann die natürlich gerne hier hinschreiben. Schöne Grüße