Diskussion:Renaissance der Kult-Kartoffel „Linda“

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Artikelstatusprotokoll[Bearbeiten]

beim Schiedsgericht verklagen[Bearbeiten]

Kann man jemanden bei einem Schiedsgericht verklagen, wie es im Artikel aufgeführt wird? Ich dachte immer, dass ein Schiedsgericht nur bei der Konsensfindung hilft und kein rechtskräftiges Urteil fällen kann.--Trockennasenaffe 18:08, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Hm, gute Frage. --Wolf-Dieter 18:43, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe noch eine weitere Quelle dafür überprüft. Da ist auch von einer Klage die Rede. Gruß --Wolf-Dieter 18:45, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Auch Wikipedia spricht in diesem Zusammenhang von einer Schadenersatzklage. Gruß --Wolf-Dieter 18:48, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Beim Googeln habe ich ebenfalls jede Menge Hinweise über Klagen vor Schiedsgerichten gefunden. Ich gehe daher davon aus, dass das möglich ist. Gruß --Wolf-Dieter 18:54, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Und bei der Deutschen Anwaltshotline heißt es wörtlich: „Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil.“ --Wolf-Dieter 18:55, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
OK das klingt plausibel.--Trockennasenaffe 18:56, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]