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Diskussion:Papst darf in Deutschland wählen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kai Burghardt in Abschnitt Update 2009

Warum sollte er nicht wählen dürfen? --Histio 20:02, 15. Aug 2005 (CEST)

Genial. --Blaite 20:13, 15. Aug 2005 (CEST)
Sowohl Frage wie auch Antwort erschließen sich mit nicht ganz: Dass der Papst an sich in Deutschland wählen darf, finde ich eine bemerkenswerte Tatsache und daher eine Meldung wert. Nachrichten sind oftmals einfach auch nur Meldungen, die nicht alltäglich sind. Grüße --Franz 20:34, 15. Aug 2005 (CEST)
Sehe ich genauso Franz. Da gibt es ganz andere Wikinews-Artikel, über die man sich zu Recht wundern sollte. Ich fand das Thema auch interessant. Gruß -- Color 20:52, 15. Aug 2005 (CEST)
An Histio: Das Interessante an dem Wahlrecht des Papstes ist halt dass er zum einen Staatsoberhaupt eines fremden Staates ist und zum anderen verliert man eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man eine andere annimmt. Und soweit ich weiß, bekommt Ratzinger als Kardinal bzw. auch als Papst die vatikanische Staatsangehörigkeit. --Konstantin 21:25, 15. Aug 2005 (CEST)
Auf dem ersten Blick erstaunlich, eben daß ein Deutscher Papst ist, da glaubt man nicht automatische, daß der Papst dann auch Deutscher ist. Die Vatikan Staatsbürgerschaft ist so eine Art Pseudo-Staatsbürgerschaft, gegen die man sich schlecht wehren kann und drum zählt die auch nicht. --213.7.100.32

Update 2009

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http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-gesetzgebung-auslaenderrecht/263-papst-benedikt-staatsangehoerigkeit-erwerb-verlust-vatikan-bayern-beibehalt.html sagt am Ende, dass der Papst kein Deutscher mehr wäre und somit nicht wählen dürfte.

Der Vatikanstaat ist nach wie vor ein absolutistischer Staat, in dem der Staat ?die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt? besitzt (Art. 1 I des neuenvatikanischen Grundgesetzes, gegeben am Christkönigsfest des Jahres 2000). Die BR Deutschland kennt anders als das Kaiserreich keine Herrscher und keine Untertanen mehr Die grundlegenden Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Staat sind damit aber nicht hinfällig geworden. Wer als Oberhaupt eines fremden Staats dessen Wohlergehen zu fördern und zu wahren unbedingt verpflichtet ist, kann nicht gleichzeitig staatsbürgerlichen Pflichten in Deutschland unterworfen sein. Dieser Loyalitätskonflikt verträgt sich weder mit deutschen noch mit deutschen Interessen.

Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist aber kein Deutscher mehr.


Ist diese Aussage von migrationsrecht.net falsch, oder war er damals so kurz im Amt, dass noch nicht alle Völkerrechtlichen Bürokratiestufen durchlaufen waren? --84.56.239.143 18:19, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Sorry, Anonymus,
Die Diskussionsseiten sind eigentlich nur fuer die Phase waehrend der Entstehung gedacht. Wenn Du das Thema weiter aktuell halten willst, kannst Du einen Folgeartikel erstellen.
Kays 23:31, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten