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Diskussion:Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Textvariante

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Hier habe ich eine Textvariante erstellt, Tilmann: Textvariante Gruß --Wolf-Dieter 17:20, 1. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Danke, Wolf-Dieter!! Ich habe sie übernommen, weil sie klasse war :-) Die Unterseite können wir dann wieder dem Orkus zuführen ^^ Gruß, Tilmandralle 17:41, 1. Aug. 2006 (CEST)Beantworten
Gerade gelöscht, Gruß --Wolf-Dieter 17:47, 1. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Interessante Drucksachen

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.. und weiteres..

In Bearbeitung

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Bitte noch etwas in Bearbeitung lassen, da ich noch auf Rückmeldungen der Regierung und Bürgerrechtsorganisationen warte. Danke. Gruß, Tilmandralle 13:32, 31. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

Also ich habe jetzt eine Zusage, dass ich in den nächsten zwei Tagen eine Rückmeldung bekommen werde. Da ich ungern einen Folgeartikel schreiben möchte, der dann nämlich nicht über die Länge eines Kurzartikels hinauskommen würde, werde ich den Artikel solange "In Bearbeitung" lassen. Ok? Gruß, Tilmandralle 15:54, 31. Jul. 2006 (CEST)Beantworten

OB

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Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Name ist Tilman Dralle, ich bin Schülerredakteur und schreibe einen Artikel über die geplante Einführung einer bundesweiten Anti-Terror-Datei. Ich beabsichtigte ebenfalls, den Artikel bei der Online-Zeitung Wikinews zu veröffentlichen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Ministerium für Inneres des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgenden Fragen kurz und möglichst heute Stellung nehmen könnten:

  • Wie stehen Sie zu dem Vorwurf einiger Oppositionspolitiker, es würden "ungebührlich viele und vielfältige Daten" (Petra Pau) in dieser Anti-Terror-Datei gespeichert?
  • Steht eine Erosion der Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst-Komptenzen Ihrer Meinung nach in Konflikt mit dem Grundgesetz? Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Polizeistationen, Zollämter und Nachrichtendienste Zugriff auf diese Datei haben.
  • Wie beurteilen Sie, dass in der Anti-Terror-Datei auch Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen erfassen werden sollen? Halten Sie den Entwurf für zu weitgehend? Die Opposition argumentiert, er verletze grundlegende Bürger- und Menschenrechte.
  • Begrüßen Sie grundsätzlich die Einführung einer Anti-Terror-Datei als probates Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus?

Mit freundlichen Grüßen und Vielen Dank im Voraus
Tilman Dralle


Sehr geehrter Herr Dralle,

hier ist wie gewünscht ein kurzes Statement aus dem NRW-Innenministerium zu Ihrer Anfrage:

Schon nach derzeitiger Rechtslage ist eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr geht. Die Anti-Terror-Datei beschleunigt diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.
Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben. Auf die Anti-Terror-Datei können laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen.
Die Anti-Terror-Datei enthält als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich sind. So können die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen - selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich ist. Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet.

Die Anti-Terror-Datei dient dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies ist im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.



Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen. Bei Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen!

Dagmar Pelzer
Innenministerium NRW
Pressestelle
Tel.: 0211/871-2244





Sehr geehrter Herr Dralle,

Sie baten um Stellungnahme zum aktuellen Sachstand zur Antiterrordatei,die Sie nachfolgend finden:


"Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich im März dieses Jahres auf Eckpunkte für eine zentrale standardisierte Antiterrordatei geeinigt haben. Neben reinen Indexdaten sollte die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten (d.h. gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren) Daten enthalten. Es handelt sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer sogenannten Volltextlösung.

Das BMI hat auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeitet und nach der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung das Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO eingeleitet. Die Länder haben zu dem Referentenentwurf schriftlich Stellung genommen. Am vergangenen Donnerstag fand zwischen dem BMI und den Innenministerien der Länder eine Besprechung auf Arbeitsebene statt. Dabei ging es im Wesentlichen um Detailfragen.

Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt. Das BMI wird die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis besteht, gfs. Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird sodann schnellstmöglich in das Kabinett eingebracht.

Da das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den einzelnen klärungsbedürftigen Details derzeit nicht Stellung genommen werden.

Allgemein lässt sich sagen:

Mit der standardisierten zentralen Antiterrordatei wird der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Zollkriminalamt (ZKA) im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus intensiviert und beschleunigt. Einzelne Erkenntnisse, über die eine beteiligte Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Terrorismusbekämpfung beitragen können, werden durch die standardisierte Zentrale Antiterrordatei leichter zugänglich. Zu diesem Zwecke werden die beteiligten Behörden verpflichtet, in der Antiterrordatei Daten zu den relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein Datenabruf aus der Antiterrordatei führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustauschs.

Die Projektdateien werden insbesondere die Analyseprojekte und Arbeitsgruppen im GTAZ unterstützen. Diese Analyseprojekte und Arbeitsgruppen zum Informationsaustausch haben sich als wichtige Instrumente der Terrorismusbekämpfung bewährt. Sie dienen dazu, auf der Grundlage der bestehenden Übermittlungsvorschriften phänomenbezogene Erkenntnisse auszutauschen, zu analysieren und Bekämpfungsansätze zu entwickeln."

Mit freundlichen Grüßen



Gabriele Hermani
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

11014 Berlin

Telefon 01888-681 1022
Fax 01888-681 1083

und selbige Anfrage auch an das Bundesministerium des Innern. Tilmandralle 18:55, 31. Jul. 2006 (CEST)Beantworten