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Diskussion:Neues Grundrecht in Deutschland: Online-Durchsuchungen nur begrenzt möglich

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Conspiration in Abschnitt Titel

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Titel

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Den Titel finde ich fragwürdig. Haben Computer jetzt auch Grundrechte? :-) --Wolf-Dieter 14:48, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vielleicht sollte man den Titel in Anführungszeichen schreiben. Dann wird klar, dass es etwas überspitzt formuliert ist. Grüße --Franz 14:55, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich würde einen neuen Titel bevorzugen. Vielleicht:
  • „Bundesverfassungsgericht weitet Grundrechte aus – Computerdaten grundrechtlich geschützt“
  • „Neues Grundrecht: Online-Durchsuchungen nur begrenzt möglich“
Gruß --Wolf-Dieter 15:58, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Mir gefällt der 2. Titel besser. --Franz 16:17, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Habe ich mal genommen und noch lokalisiert. MfG Blaite 20:43, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Mein Computer hat ein Grundrecht auf RAM. ;) --Conspiration 08:05, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten