Diskussion:Messflugzeug bestätigte Existenz der Vulkanaschewolke - Deutscher Luftraum blieb bis Mittwoch gesperrt
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- Veröffentlicht: -- SpongeBot 23:59, 21. Apr. 2010 (CEST), angefordert durch JARU
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Höhenangaben
[Bearbeiten]hallo. Ich bin gerade etwas skeptisch ob die Höhenangaben richtig sind. Finde im moment aber nichts um das zu checken. Könnte man das bitte klären, bevor der Artikel rausgeht? --Itu 22:00, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Der Artikel ist auch vom Satzbau her Kraut und Rüben. Stichwort: "fliegende Piloten" sowie Satzgeflechtmonster ziehen sich hier durch. Eigentlich muss alles überprüft werden. --Franz 22:03, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Ich in etwas verwirrt: Luftraum G geht bis max. 2500ft über Grund, das ist unkontrollierter Luftraum, in dem nur Sichtflug (VFR) erlaubt ist. Spätestens ab 2500ft beginnt Luftraum E. Das ist kontrollierter Luftraum, in dem VFR und IFR erlaubt ist. IFR-Verkehr benötigt hier eine Luftkontrollfreigabe VFR nicht. IFR gibt's da aber momentan anscheinend nicht bzw. erst ab 6000ft. Kann sein, dass die gesagt haben, ab 6000ft über Grund gibt's dann wieder IFR, das hielte ich aber für merkwürdig, weil alles oberhalb der Grenze G/E bzw. E mit/ohne Transponderpflicht (bei 5000ft MSL oder 3500ft AGL) normalerweise gegenüber MSL (Höhe über dem Meeresspiegel) angegeben wird (wenn man noch höher kommt, geht's über den Normdruck). --El Grafo 22:33, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Ich hab gerade mal entsprechend http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Was-passiert-bei-einem-Sichtflug_aid_846902.html alle Fuss-angaben im meter geändert. Ganz sicher bin ich mir aber noch nicht jetzt... --Itu 22:42, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Ich in etwas verwirrt: Luftraum G geht bis max. 2500ft über Grund, das ist unkontrollierter Luftraum, in dem nur Sichtflug (VFR) erlaubt ist. Spätestens ab 2500ft beginnt Luftraum E. Das ist kontrollierter Luftraum, in dem VFR und IFR erlaubt ist. IFR-Verkehr benötigt hier eine Luftkontrollfreigabe VFR nicht. IFR gibt's da aber momentan anscheinend nicht bzw. erst ab 6000ft. Kann sein, dass die gesagt haben, ab 6000ft über Grund gibt's dann wieder IFR, das hielte ich aber für merkwürdig, weil alles oberhalb der Grenze G/E bzw. E mit/ohne Transponderpflicht (bei 5000ft MSL oder 3500ft AGL) normalerweise gegenüber MSL (Höhe über dem Meeresspiegel) angegeben wird (wenn man noch höher kommt, geht's über den Normdruck). --El Grafo 22:33, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Das macht schon eher Sinn: 3000m sind knapp 10000ft sind ganz grob Flugfläche 100 – spätestens da geht Luftraum C los. Warum die jetzt meinen, zwischen 3000 und 6000m (C)VFR fliegen zu müssen ist mir zwar schleierhaft, aber möglich ist das prinzipiell schon. --El Grafo 22:55, 20. Apr. 2010 (CEST)
Kollege JARU möchte bitte nochmal angeben aus welchen Quellen er seinen Text gespeist hat. Bei den beigefügten steht nix über Höhen. --Itu 23:11, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Die Höhenangaben in der News passen irgendwie überhaupt nicht und widersprechen auch teilweise den Angaben im Artikel Luftraum. Vielleicht sollte man den ganzen Absatz rauslassen, bzw. mindestens die Unterteilung ab 3.000m weglassen. Eine andere Möglichkeit wäre umformulieren: "Unterhalb einer Höhe von 3.000 m fliegen alle Piloten auf eigenes Risiko nach Sichtflugregeln, die seitens der Deutschen Flugsicherung nicht genehmigungspflichtig ist. Im Luftraum darüber beginnt den offiziellen Angaben zufolge der durch die Flugsicherung kontrollierte, genehmigungspflichtige Bereich, in welchem Verkehrsflugzeuge üblicherweise nach dem Instrumentenflugverfahren fliegen." Just my 2 cent... --DCzoczek 08:24, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Hmmm, trifft den Nagel auch nicht ganz auf den Kopf: Auch Luftraum E (liegt unter FL 100 bzw. "3000m") ist kontrollierter Luftraum. Man braucht nur keine Freigebe, wenn man VFR da rein will - IFR schon. Die 6000m würde ich mal ganz schnell wieder vergessen, wenn's da nicht eine fachkompetente Quelle gibt. siehe dazu auch die Diskussion in w:Portal Diskussion:Luftfahrt#Sichtflug --El Grafo 09:28, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Stimmt, E habe ich übersehen. Wie wärs dann mit: "... Im Luftraum darüber, sowie in einem begrenzten Umkreis um Flughäfen, befindet sich den offiziellen Angaben zufolge der durch die Flugsicherung kontrollierte, genehmigungspflichtige Bereich, in welchem Verkehrsflugzeuge üblicherweise nach dem Instrumentenflugverfahren fliegen." --DCzoczek 09:37, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Hmmm, trifft den Nagel auch nicht ganz auf den Kopf: Auch Luftraum E (liegt unter FL 100 bzw. "3000m") ist kontrollierter Luftraum. Man braucht nur keine Freigebe, wenn man VFR da rein will - IFR schon. Die 6000m würde ich mal ganz schnell wieder vergessen, wenn's da nicht eine fachkompetente Quelle gibt. siehe dazu auch die Diskussion in w:Portal Diskussion:Luftfahrt#Sichtflug --El Grafo 09:28, 21. Apr. 2010 (CEST)
Bild als Quelle
[Bearbeiten]Ich bin dagegen, die BILD-Zeitung als Quelle zu verwenden.--Franz 22:09, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Da würde ich mich ja nicht mit dir drüber Streiten. Allerdings: gerade bei Luftfahrtartikeln schreibt BILD eindeutig weniger Käse als Spiegel&Co ... das weiss ich noch von der Arbeit an diesem Artikel --Itu 22:47, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Nun ja, wenn das so ist - und daran zweifele ich nicht - muss ich meine Meinung ggf. noch mal überdenken. Vielen Dank für den Hinweis. --Franz 22:51, 20. Apr. 2010 (CEST)
- In diesen beiden Fällen geben die ja vermutlich nur Pressemitteilungen wieder, da kann man eigentlich nicht viel falsch machen. Sinnvoller wäre es imho allerdings, die entsprechenden Pressemitteilungen zu finden und direkt als Quelle zu verwenden. --El Grafo 23:13, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Nun ja, wenn das so ist - und daran zweifele ich nicht - muss ich meine Meinung ggf. noch mal überdenken. Vielen Dank für den Hinweis. --Franz 22:51, 20. Apr. 2010 (CEST)
Überholt
[Bearbeiten]Der Artikel ist mittlerweile überholt. Sollte auf "Luftraum wieder freigegeben" verschoben werden. Die Messflüge sind dann per Vergangenheit zu erwähnen. --Itu 22:35, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Bin ich auch für, arbeitete aber gerade an einem anderen Artikel. --Franz 22:40, 21. Apr. 2010 (CEST)
Kritik
[Bearbeiten]- nach Veröffentlichung: stilistisch ist der Artikel in den ersten beiden Absätzen einwandfrei. Inhaltlich habe ich generell noch stärkere Zweifel kann aber nichts genaues dazu sagen, weil ich im moment zu unwissend bin. --Itu 00:52, 22. Apr. 2010 (CEST)