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Diskussion:München: Urteil in Sachen anonyme WLAN-Hotspots bleibt Pyrrhussieg

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Itu in Abschnitt Prüfung

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"Unberührt vom Urteil bleibt es nach dem Urteil bei der umstrittenen Störerhaftung. " - ja, und inwiefern ist dann das Urteil ein Pyrrhussieg? Hat sich doch nichts dran geändert. --Itu (Diskussion) 20:14, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Sieg ist ein Hotspot kann betrieben werden, bei dem man anonym ins Netz kommen kann. Ein Sieg ist es nicht, weil wegen der Störerhaftung, also der Haftung von Betreibern der Spots, kaum welche zur anonymen Nutzung angeboten werden, auch in Zukunft bei der Rechtslage. --Usien - Max Vinzent 20:57, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Pyrrhussieg steht für einen Kampf mit hohen Verlusten. Wenn aber der Verlust(=Störerhaftung) gar nicht Teil des Kampfes(=Gerichtsprozess) war, macht die Metapher eigentlich keinen Sinn.... oder war er? --Itu (Diskussion) 21:50, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Im Übertragenen Sinn sehe ich das schon so. Ein Sieg der keiner ist, weil er nichts bringt. Man wollte freie Hotspots und hat sie nicht bekommen, auch wenn es so aussieht. Die Verluste entstehen heute nicht in Truppen die geschlagen werden, sie entstehen durch versteckte Fallen und Tatsachen die man erst später erkennt. --Usien - Max Vinzent 21:53, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Der Verlust war aber schon vorher da, der hier beschriebene Kampf hatte den Verlust nicht mit sich gebracht. --Itu (Diskussion) 22:03, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten


Ehrlich gesagt: Ich hab nicht verstanden, worum es hier geht! --House1630 (Diskussion) 23:30, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Meinst du den Artikeltext oder die hier diskutierte Überschrift? --Itu (Diskussion) 23:34, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
beides! Ich kenne mehrere Hotels in Deutschland und Österreich, die ihren Gästen kostenlos Hotspots anbieten. Es funktioniert innerhalb des Gebäudes problemlos. Ist das "anonym"? --House1630 (Diskussion) 23:37, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Bei Beherbergungsbetrieben dürfte das unterschiedlich sein wobei ich ich nur Billigsegment praktische Erfahrung hab. Bei Restaurants dürfte man immer anonym sein. In Kassel bin ich sogar nach Feierabend in einem Einkaufszentrum übers WLAN ins Netz.
Aber es geht auch darum ob man als Privatmann aus Menschenfreundlichkeit einen WLAN-zugang absichtlich offenlassen kann. Ich hab das mal erwogen, aber die Störerhaftung ist natürlich etwas blöd. --Itu (Diskussion) 23:49, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten