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Diskussion:Mönchengladbach: Nicht vollstreckter Haftbefehl ermöglichte Doppelmord

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Conspiration in Abschnitt Mängelhinweis

Prüfung

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Titel

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"Unvollstreckter Haftbefehl" oder "Nicht vollstreckter Haftbefehl"? :-) Tilman 14:15, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Mängelhinweis

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Hallo, ich wollte grad einen Mängelhinweis in dem Artikel reinschieben, aber Angela war diesmal schneller. Zwei Sachen, die mir unklar sind:

  • „Beide waren türkischstämmig mit niederländischem Pass.“ -- Worauf bezieht sich dieser Satz - die beiden Opfer? muss genauer dastehn
  • „Zu dieser Zeit ging Celebi noch davon aus, dass der Haftbefehl vor dem Gebäude vollstreckt würde, ...“ -- Wer oder was ist "Celebi"?? Foermlich aus dem nichts taucht dieser Name auf.

Gruss --Amsel 15:21, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

So, Du darfst nun. ;-)
Naja, die zwei Punkte sind ja jetzt erstmal ausgeraeumt. Gruss --Amsel 20:42, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Außerdem ist mir aufgefallen, daß einige Dinge doppelt und teilweise sogar dreifach erwähnt sind (Teile des Mordablaufs etc.). Ich schaue noch mal genau hin. Viele Grüße --Angela H. 15:28, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ganz so extrem ist es nun auch wieder nicht, zumal es einmal im „Haupttext“ und einmal bei der „Vorgeschichte“ steht (z.B., daß die 19-Jährige im Krankenwagen starb und daß sich die beiden kleineren Kinder retten konnten). Nur beim Lesen eben fiel mir eher auf, daß das doch schon einmal „gesagt“ wurde. Viele Grüße --Angela H. 15:38, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich dachte eben, das muss unten nochmal schnell hin :D --Conspiration 14:31, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten