Diskussion:Kolpingwerk verliert Arbeitsgerichtprozess gegen schwulen Mitarbeiter

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Sind das zwei verschiedene Mitarbeiter?[Bearbeiten]

„Nachdem das katholische Kolpingwerk der Diözese Limburg einem langjährigen Mitarbeiter fristlos gekündigt hatte, hat am 18. April 2007 das Arbeitsgericht Frankfurt die Kündigung eines schwulen Mitarbeiters durch das Kolpingwerk für unwirksam erklärt.“ Ob das zwei Personen sind, fragt sich verwirrt --Karin (Chirak) 15:42, 19. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

ganz schön langes zitat[Bearbeiten]

moien, das zitat aus der quelle empfinde ich als ganz schön lang, wenn fast 3/5 des gesamten artikels aus einer fremden quelle kommt. ich bin mir da nicht ganz sicher, ob das noch okay ist und ob das so unter da szitatrecht fällt. grüße, --Andreas -horn- Hornig 18:53, 19. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ich weniger schön finde ist, dass für den ersten Absatz die Quellenangabe fehlt, oder?
Ebenfalls unschön ist, dass nach Manfred Bruns, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) begrüßt dieses Urteil: die PM voll zitiert wird und bereits im zweiten Satz wieder Manfred Bruns, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) begrüßt dieses Urteil: kommt.
MfG Blaite 20:30, 19. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Zitat ist viel zu lang, auch weil man leicht übersehen kann, dass es so eins überhaupt ist. Ich habe erstmal gedacht, der Artikel wäre NPOV... --88.72.21.226 19:01, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]