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Diskussion:Kammergericht stärkt Pressefreiheit

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Aholtman in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

o.k. --Angela H. 13:00, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Quellen

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Hallo! Wenn wir mal davon ausgehen, daß es Allgemeinwissen ist, daß Chris Gueffroy der letzte Mensch war, der durch Waffengewalt an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam, fehlen noch Quellen zu folgenden Angaben:

  • das Urteil erging am 2. Februar 2006
  • den Teilabschnitt mit der Süddeutschen Zeitung

Es wäre gut, wenn dazu noch die Quellen nachgetragen würden. Viele Grüße --Angela H. 12:30, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wow, liest du genau ;-) Das Datum habe ich der stz entnommen: "In dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Februar 2006 heißt es dazu: ...". Der Abschnitt mit der SZ kann rausfallen, da ich dazu nichts Schriftliches habe. Alle Printmedien, die den Namen "Hüber" erwähnt haben, wurde ein Prozess angedroht, aber jede Zeitung bzw. Magazin reagierte unterschiedlich darauf. In der Berliner Zeitung von heute findet sich ein entsprechender Hinweis: "Doch bevor Medien X. Y. wieder beim Namen nennen dürfen, müssen erst noch diverse Unterlassungsbeschlüsse - auch für die Berliner Zeitung - formell aus der Welt." [1] --Newsbit 12:51, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich bemühe mich zumindest, es genau zu lesen. ;-) Hmm, den 2. Februar habe ich wohl überlesen, weil vorher schon mal der Februar erwähnt wurde. :-( Möchtest Du denn noch etwas aus der Berliner Zeitung ergänzen, oder sollen wir den Teilabschnitt mit der Süddeutschen Zeitung einfach streichen? Ach ja, was ich noch vergessen hatte, der Mängelhinweis muß dann natürlich wieder raus. ;-) Viele Grüße --Angela H. 12:57, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Genügt die Quelle die ich gerade gefunden habe um den SZ-Abschnitt zu decken? - viele Grüße - torsten 13:03, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich würde die SZ rauslassen und den "Aufruf von Prominenten" reinnehmen. Wie vermeiden wir Bearbeitungskonflikte? --Newsbit 13:05, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke im Prinzip schon, nur wissen wir nichts über ein Urteil was im Zusammenhang mit der Süddeutschen Zeitung ergangen sein könnte. Man müßte es wohl ein wenig umformulieren. Magst Du, Torsten? Oder Du, Newsbit? Viele Grüße --Angela H. 13:06, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich weiß gerade nicht, was mit dem Prominentenaufruf gemeint ist. Auch im Sinne der Bearbeitungskonfliktvermeidung lasse ich Newsbit gerne den Vortritt. Viele Grüße - torsten 13:10, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich ziehe mich nun mal zurück, dann dürft Ihr beide Euch mit Bearbeitungskonflikten – hatte auch gerade wieder einen – „streiten“. ;-) Aber Ihr werdet das schon machen und dem Artikel zu einem „glücklichen Ende“ (auf der Hauptseite mit Veröffentlichungskategorie) verhelfen. Viele Grüße --Angela H. 13:11, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich meinte den Aufruf, über den der Tagesspiegel berichtet. Ich gehe den Text noch mal in Ruhe durch und stelle ihn dann online bzw. veröffentlich ihn bzw. wie immer man dazu sagt. Danke für die Hilfe! --Newsbit 13:19, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

So, bin eben noch mal den Text durchgegangen. Den Aufruf zu erwähnen führt, denke ich, zu weit. Mit der Ergänzung von Torsten ist der Artikel schlüssig. Kannst du, Angela, ihn veröffentlichen? Es ist mein erster Beitrag und da will ich lieber zusehen. Gruß --Newsbit 13:25, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
O.k., dann wollen wir mal. ;-) Viele Grüße --Angela H. 13:32, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Bearbeitungskonflikte

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Es könnte auch jeder einfach seinen eigenen Abschnitt eröffnen. Da würden sich andere vielleicht ziemlich wundern, aber in getrennten Abschnitten gibt es i.d.R. keine Bearbeitungskonflikte. :-) Viele Grüße --Angela H. 13:15, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

So, ich habe schon mal einen, und Ihr? ;-) Viele Grüße --Angela H. 13:16, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten