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Diskussion:Ingolstadt: Vergewaltiger 14 Jahre nach seinen Taten festgenommen

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von JARU in Abschnitt Kats

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Kats

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Ist die Kat Drogenhandel hier wirklich richtig? Im Artikel steht nichts von Handel (oder?). Gute Nacht, ChrGermany 21:57, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Da der Drogenhandel erst nachgewiesen werden müsste, kann man lediglich von einem Verstoß gegen das Betäubungmittelgesetz (BTMG) sprechen. Daher umkategorisiert nach Veröffenlichung. JARU 22:13, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Da hast du recht, ich habe mich an der Menge orientiert und bei 70 g ist es praktisch sehr unwahrscheinlich, dass es einen anderen Zweck als Handel hat. Habe aber kein Problem mit einer anderen Kategorie. --Usien Max 23:08, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Es könnte ja auch (ebenfalls nur Spekulation) Drogenschmuggel sein, dies wäre nicht zweifelsfrei und nicht automatisch Drogenhandel. Beide Möglichkeiten sind durch die neue Kategorie als "Oberkategorie" abgedeckt. JARU 17:59, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten