Diskussion:Ingolstadt: Vergewaltiger 14 Jahre nach seinen Taten festgenommen

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  • Veröffentlicht: ----Usien Max 22:04, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
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Ist die Kat Drogenhandel hier wirklich richtig? Im Artikel steht nichts von Handel (oder?). Gute Nacht, ChrGermany 21:57, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Da der Drogenhandel erst nachgewiesen werden müsste, kann man lediglich von einem Verstoß gegen das Betäubungmittelgesetz (BTMG) sprechen. Daher umkategorisiert nach Veröffenlichung. JARU 22:13, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Da hast du recht, ich habe mich an der Menge orientiert und bei 70 g ist es praktisch sehr unwahrscheinlich, dass es einen anderen Zweck als Handel hat. Habe aber kein Problem mit einer anderen Kategorie. --Usien Max 23:08, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es könnte ja auch (ebenfalls nur Spekulation) Drogenschmuggel sein, dies wäre nicht zweifelsfrei und nicht automatisch Drogenhandel. Beide Möglichkeiten sind durch die neue Kategorie als "Oberkategorie" abgedeckt. JARU 17:59, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]