Diskussion:In Hessen darf mit Wahlcomputern abgestimmt werden

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Quelle?[Bearbeiten]

Aus diesem Grund werden in Hessen nur verbesserte Wahlgerätetypen mit einer softwaregesteuerten Verrauschung der Abstrahlungen eingesetzt. - Woher stammt das? -- Mathias Schindler 00:03, 25. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

In der angegebenen Quelle von wahlrecht.de, noch besser allerdings in dieser Meldung. Ich rege an letztere URL auch als Quelle hinzufügen und die dort angeführten Bedenken bzgl. der (dauerhaften) Wirksamkeit der Maßnahme in den Artikel aufzunehmen. -- Kju 03:45, 25. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
2007 beschreibt die "Verbesserungen" der neuen Geräte, 2008, daß ausschließlich diese neuen Geräte in Hessen verwendet werden dürfen. --Braunbaer 12:41, 25. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Habe die relevanten Quellen eingefügt und einen Einzelnachweis spendiert! Wie in der Quelle angegeben, wird das Risiko durch die Abschirmung und Verrauschung reduziert, aber nicht vollständig ausgeräumt. So stehts jetzt auch im Text. Dieser Aspekt sollte damit ausgewogen dargestellt sein.(Matrix³ 13:46, 25. Jan. 2008 (CET))[Beantworten]
Danke! -- Mathias Schindler 22:07, 25. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]