Diskussion:Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

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Prüfung[Bearbeiten]

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nicht weniger "arbeitsunwillig"?[Bearbeiten]

Widerspricht das nicht der Überschrift? Und gehört das "Arbeitswillig" in der Überschrift nich kleingeschrieben?

MfG, N.

(vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.12.245.156 (DiskussionBeiträge) --Angela H. 10:13, 8. Nov. 2008 (CET))[Beantworten]

Das stimmt: „Nicht weniger arbeitsunwillig als andere“ ist etwas anderes als „arbeitswillig“. Wenn die anderen zufällig alle arbeitsunwillig wären, müßte ja keiner von ihnen arbeitswillig sein, um die erste Bedingung zu erfüllen. Solange es keine Informationen über den Anteil der arbeitswilligen Nicht-Arbeitslosen gibt, kann man über Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger oder Nicht-Mehrheit nichts aussagen.
(Das Wort sollte prinzipiell gesehen natürlich kleingeschrieben werden.)
Viele Grüße --Angela H. 10:12, 8. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Umwidmung[Bearbeiten]

Da Hartz IV nun durch das LSG Hessen ans BundesVerfG Karlsruhe verwiesen wurde, nahm ich diese Überschrift an und widmete den Artikel um. JARU 07:39, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Veröffentlichung[Bearbeiten]

Der Artikel dümpelt seit Tagen in der Artikelschmiede herum. Was verhindert eine Veröffentlichung, bzw. wie kann ich eine solche beschleunigen? -- JARU 18:51, 16. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

ich habs jetzt einfach mal gemacht. hoffe da gab´s nicht noch probleme die ich übersehen habe. Beamter(KO) 14:59, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]