Diskussion:Hartz IV teilweise verfassungswidrig

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Ein Artikel der vermeintlich Mut macht. Am Ende doch wieder nur heisse Luft:

„Wenn zwischen den Partner so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann“, sei eine solche Anrechnung möglich.

Das ists ja, im Einzelfall werden die Kostenträger/Kommunen so argumentieren, es bestehe eine eheähnliche Gemeinschaft, also volle Anrechnung. Wer seid ihr, daß ihr davon träumt, HartzIV Empfänger seien doch keine entrechteten Wesen ? NoSig