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Diskussion:Gisela Piltz von der FDP: Schäuble stellt „die Sicherheit über die Freiheit“

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt Prüfung

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Originäre Berichterstattung, Gisela Piltz, MdB; F.D.P.

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Sehr geehrter Herr Dralle,

nachfolgend die Antworten von Frau Piltz auf Ihre Fragen:

- Ist die vom Bundesinnenminister angestrebte Ausweitung der Befugnisse des BKA und der Polizei (z.B. mit der aktuellen Gefahrensituation) begründbar? Befürchten Sie drastische Einschnitte in die Grundrechte?

Bundesinnenminister Schäuble bleibt mit seinen Vorschlägen seinem Vorgänger Schily treu. Ebenso wie Schily macht sich auch Schäuble konsequent daran, den Präventionsstaat auszubauen. Nach der Lesart von Herrn Schäuble heißt Prävention, dass jeder Bürger grundsätzlich potentiell verdächtig ist. Gerade wenn die Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden weit in das Vorfeld von strafrechtlich relevantem Handeln vorverlagert werden, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Weitreichende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger werden die Folge sein. Diesen Weg wird die FDP nicht mitgehen. Die von Bundesminister Schäuble vorgeschlagenen Maßnahmen stellen die Sicherheit über die Freiheit. Notwendig ist aber eine kluge Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsbelangen, denn es muss doch gerade darum gehen, die Freiheit zu schützen – und nicht, sie von vornherein aufzugeben.

- Sind die Maßnahmen, die von Minister Schäuble vorgeschlagen werden, Ihrer Meinung nach geeignet, den Terrorismus effektiv bekämpfen?

Der Bundesinnenminister hat zunächst einmal nicht schlüssig dargelegt, warum neue Sicherheitsgesetze erforderlich sein sollen. Mit den Sicherheitspaketen Schily I und II, den Sicherheitsgesetzen aus dem vergangenen Jahr und der Errichtung der Anti-Terror-Datei gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheitsbehörden weiterreichende Kompetenzen, sowohl zur Prävention als auch zur Strafverfolgung. Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ist erst im Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Es ist daher noch gar nicht möglich, die Wirksamkeit dieser Regelungen zu bewerten. Daher ist es aus Sicht der FDP reiner Aktionismus, bereits wenige Monate später neue Sicherheitsgesetze zu fordern. Vielmehr müssen zunächst die bestehenden Gesetze konsequent angewendet werden. Die Rasterfahndung zum Beispiel ist ein Instrument, das gegen die neue terroristische Bedrohung nicht helfen wird. Einen Mohammed Atta hätte man mit dieser Maßnahme nicht gefunden. Ein Schleppnetz durch alle möglichen Datensätze zu ziehen, hilft nicht, um gerade islamistische Terroristen zu finden. Wir brauchen gezielte Maßnahmen und ein durchdachtes Gesamtkonzept, keine aktionistischen Schnellschüsse.

- Sind Sie der Meinung, dass Minister Schäuble mit seinen Kompetenz-Zuschreibungen an das BKA die Präventions-Domäne der Landespolizei aufweicht?

Selbstverständlich ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erforderlich. Aber wir dürfen nicht den Fehler machen, zu glauben, dass mehr Zentralismus die Verbrechensbekämpfung per se effektiver macht. Das BKA zur Super-Polizei zu machen, stellt nicht nur den Föderalismus in Frage, sondern macht auch die rechtsstaatliche Kontrolle der polizeilichen Arbeit schwerer. Eine Kompetenz-Ausweitung für das BKA und die Bundespolizei muss sehr genau abgewogen werden.

- Inwieweit wiegt Ihrer Meinung nach der Nutzen der Aufhebung der Zweckbindung der Maut-Daten den Eingriff in die Bürgerrechte und Privatsphäre auf?

Die Nutzung der LKW-Maut-Daten zur Terrorismusbekämpfung ist völlig unsinnig. Statt sich den Hamster zum Vorbild zu nehmen und immer mehr Daten zu horten, sollten wir uns lieber den Adler zum Vorbild nehmen und mit scharfem Blick die relevanten Sachverhalte betrachten. Die Hamsterstrategie führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern ist nur ein Schritt mehr in Richtung Überwachungsstaat. Wir brauchen kluge Strategien, wie wir Daten auswerten. Ich frage mich da schon, wie Herr Schäuble auf die Idee kommt, dass Islamisten oder andere Verbrecher besonders häufig als Trucker unterwegs sind.

- Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung der LKW-Maut ausdrücklich die Zweckbindung der Maut-Daten verankerte?

Schon bei der Einführung der LKW-Maut haben Datenschützer und auch die FDP davor gewarnt, diese Daten zweckentfremdet zu nutzen. Die Regierung hat damals auf ausdrücklichen Wunsch gerade der CDU zugesagt, dass die Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt werden sollen. Jetzt bewahrheitet sich, dass alle Daten, die gesammelt werden, Begehrlichkeiten wecken – und ein Einfallstor für diejenigen bieten, die den gläsernen Bürger zum Sicherheitsideal erheben. Die Vorschläge zur Nutzung der Maut-Daten müssen uns ein warnendes Beispiel sein: Wann immer neue Datensammlungen geschaffen werden, müssen wir genau abwägen, ob das notwendig ist und wer diese Daten gegebenenfalls noch wofür haben will.

- Fürchten Sie eine Ausweitung der Überwachung der Maut-Stationen auf den PKW-Verkehr? Ist es schon heutzutage möglich, den PKW-Verkehr mit den Maut-Brücken zu überwachen bzw. die Kennzeichnen zu registrieren?

Solche Forderungen sind ja bereits erhoben worden, weil es technisch ja schon möglich ist. Die FDP und auch ich persönlich erteilen solchen Vorschläge eine klare Absage: In einem freien Rechtsstaat darf es nicht sein, dass von jedem Bürger Bewegungsprofile erhoben werden. Wer sich wann mit seinem Auto wohin bewegt, ist kein sicherheitsrelevantes Datum. Solche Daten allgemein zu speichern, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar.

- Sehen Sie einen Mehrwert in der Speicherung der Fingerabdrücke aller Bundesbürger in einer bundesweit zugänglichen Datei? Welche Bedenken haben Sie?

Für Innen- und Rechtspolitiker empfiehlt sich häufig die Lektüre der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dies gilt auch für den Bundesinnenminister, denn dieser ist schließlich auch Verfassungsminister. Die Speicherung der Fingerabdrücke aller Bundesbürger ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Speicherung kann nur dann verhältnismäßig sein, wenn das Gesetz eine enge Zweckbindung vorsieht. Daraus muss sich u. a. eine Eingrenzung des betroffenen Personenkreises ergeben. Eine Speicherungspflicht für alle Bundesbürger ist mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gewerkschaft der Polizei diese Forderung des Bundesinnenministers klar ablehnt. Die Speicherung muss daher auf den Chip in den Pässen beschränkt sein. Eine über die Identifizierung des Passinhabers hinaus gehende Verwendung dieser Daten stellt einen Missbrauch der mit den biometrischen Pässen verfolgten Zwecken dar. Die FDP lehnt eine erkennungsdienstliche Behandlung aller Bürger klar ab.

- Wie stehen Sie dem Vorstoß Schäubles gegenüber, das BKA solle die Kompetenz erhalten, bundesweite Rasterfahndungen durchzuführen?

Rasterfahndungen können zur Aufklärung schwerer Straftaten geeignet sein. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass es detaillierte und konkrete Vorgaben für die Rasterung gibt, die sicherstellen, dass der von der Maßnahme betroffene Personenkreis überschaubar bleibt und nicht unverhältnismäßig auf weite Kreise der Bevölkerung ausgedehnt wird. Zudem sind zwingend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zur Rasterfahndung zu beachten. Wenn man die Entscheidung des Verfassungsgerichts zugrunde legt, bleibt am Ende nur wenig Spielraum für die Sicherheitsbehörden.

- Wie stehen Sie der geplanten Gesetzesgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gegenüber?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur heimlichen Online-Durchsuchung hat klargestellt, dass der Handlungsspielraum des Gesetzgebers nur sehr eng ist. Bei der Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Risiken, die mit einer Online-Durchsuchung verbunden sind, überwiegen eindeutig die Freiheitsrechte der Bürger. Bei einer Online-Durchsuchung sind zwingend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung zu beachten. Menschen verfassen Liebesmails am Computer, speichern ihre Tagebücher oder verwalten ihre Finanzdaten. Die Überwachungsmaßnahme ist daher sofort zu stoppen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass private Aufzeichnungen erfasst sein können. Es ist bisher von Niemandem schlüssig dargelegt worden, wie diese Sicherheitsvorkehrungen bei einer Online-Durchsuchung durchgesetzt werden sollen. Ich weise zudem darauf hin, dass es bereits nach geltendem Recht für die Ermittlungsbehörden möglich ist, Zugriff auf die in einem Computer gespeicherten Daten zu nehmen. Die Behörden können einen Computer im Rahmen einer Durchsuchung beschlagnahmen oder zumindest die Festplatte kopieren. Darüber hinaus ist bereits heute die Überwachung der E-Mail-Kommunikation und die Suche danach, welche Webseiten ein Internetnutzer aufsucht, möglich.

- Ist die von Minister Schäuble gewollte Einführung des so genannten Richterbandes für Sie eine Umgehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes?

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist sehr klar: Der Große Lauschangriff muss da aufhören, wo der unantastbare Kernbereich der privaten Lebensgestaltung anfängt. Erst einmal alles mitzuschneiden und dann von einem Richter Löschvermerke anbringen zu lassen, wird diesem Grundgedanken nicht gerecht.

- Wie stehen Sie dem Vorschlag Schäubles gegenüber, das BKA solle in Zukunft auch präventiv Telefone abhören dürfen?

Abgesehen davon, dass sich ganz grundsätzlich die Frage stellt, ob das BKA die gleichen Ermittlungsmöglichkeiten braucht wie die Landespolizeibehörden, hat das Bundesverfassungsgericht für die präventive Telefonüberwachung klare Maßstäbe aufgestellt. In seinem Urteil zum niedersächsischen Polizeigesetz hat das Gericht dem Gesetzgeber enge Grenzen für die präventive Telefonüberwachung gesetzt. Das Gericht hat hohe Anforderungen an die Voraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen gestellt. Notwendig ist ein konkreter, in der Entwicklung begriffener Vorgang, dessen Planung oder eine Vorbereitungshandlung. Zudem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit dürfen nicht in unangemessenem Verhältnis zu den Zwecken stehen, denen die Grundrechtsbeschränkung dient. An diesen Grundsätzen hat sich auch das BKA zu orientieren.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maja Pfister

--

Büro Gisela Piltz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: (0 30) 2 27-7 13 90
Fax: (0 30) 2 27-7 63 83

E-Mail: gisela.piltz.ma01@bundestag.de

www.gisela-piltz.de

Bild

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Es gibt weder ein Bild von der FDP noch von Frau Piltz :( Tilman 16:46, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten