Diskussion:Geiselnahme in Marl endete unblutig
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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Conspiration in Abschnitt Kommentare und Hinweise
Prüfung
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- Kurzartikel: Nein. --Wolf-Dieter 12:06, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Artikeldatum + Text im Artikel: --Wolf-Dieter 12:06, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Veröffentlicht: --Wolf-Dieter 12:06, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Eintrag auf Hauptseite: --Wolf-Dieter 12:06, 3. Jul. 2008 (CEST)
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Artikelkonzept
[Bearbeiten]Geplant ist ein Artikel zu einer Geiselnahme in Marl.
Stichworte
[Bearbeiten]- Tathergang
- Hintergrund
- Polizeieinsatz und Ende der Geiselnahme
Quellen
[Bearbeiten]- focus.de: „Geiselnahme für fünf Flaschen Bier“ (02.07.2008)
- muensterschezeitung.de: „Marl: Geiselnehmer gibt auf - Opfer unversehrt“ (02.07.2008)
- n-tv.de: „Fünf Flaschen Bier gefordert: Geiselnahme in Marl“ (02.07.2008)
Statusprotokoll
[Bearbeiten]- Artikelkonzept und erste Textversion: --Wolf-Dieter 21:51, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Artikelstatus: Im Entstehen seit 21:51, 2. Jul. 2008 (CEST)
Kommentare und Hinweise
[Bearbeiten]Mir fiel dazu das Kanzler-Lied "Hol mir mal ne Flasche Bier ein!" Ist zwar makaber, aber Gedanken sind frei...nur manchmal sollten sie nicht ausgesprochen werden. --Franz 22:17, 2. Jul. 2008 (CEST)
Heißt das richtig gestellt? Dachte, Agovis nur bei steigerbaren Adjektiven (richtiger stellen geht wohl nicht, also nur richtig oder falsch). Oder irre ich? --Conspiration 00:03, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Ich habe der Einfachheit halber "richtig gestellt" in "korrigiert" korrigiert :-) "richtig gestellt" ist meiner Meinung nach keine Steigerungsform. --Franz 10:13, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Hmm, korrigiert? Was Conspiration meint, ist wohl, daß man nichts „richtiger stellen“ kann und man deshalb etwas nur „richtigstellen“, aber nicht „richtig stellen“ kann. Obwohl ich ja meine, daß man Dinge wie Blumenvasen etc. schon „richtig hinstellen“ kann, damit sie nicht umkippen. ;-) Letzteres nur zur kleinen Verwirrung… Viele Grüße --Angela H. 11:24, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Agovis sind „Deppenleerzeichen“, die fälschlicherweise innerhalb zusammengesetzter Substantive gesetzt wurden. Ich Depp habe nur „richtig stellen“ statt „richtigstellen“ geschrieben, also Adverb + Verb. Insofern ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Beide Schreibungen sind zulässig. Ersteres bezeichnet allerdings einen anderen Zusammenhang (z.B. Uhrzeiger richtig stellen, s. Duden), Letzteres die Richtigstellung einer inhaltlich falschen Aussage. Gruß --Wolf-Dieter 12:16, 3. Jul. 2008 (CEST)
- Das ist dann aber stellen und nicht richtigstellen. :P --Conspiration 14:10, 3. Jul. 2008 (CEST)