Diskussion:Fresenius AG plant Umwandlung der Rechtsform und Neuordnung des Stammkapitals

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

"Öffnungsklausel"[Bearbeiten]

Der Sinn, diesen Text (die beiden Absätze unter "Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen,..." in der Pressemitteilung), noch dazu als Vorlage zu übernehmen, erschließt sich mir nicht. In einer Pressemitteilung mag so ein Disclaimer rechtlich angemessen sein, weil die von Fresenius selbst stammt, aber in einem Bericht darüber? Da der Text auch noch eine URV ist (einfach kopieren dürfen wir auch diesen Text ganz sicher nicht), stelle ich währdend dessen SLA für die Vorlage. Da der Text kopiert ist, geht ja nichts verloren. —da Pete (ばか) 12:41, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Also hier auch nochmal: Die Öffnungsklausel ist der Standardtext, den man beim Kauf von Wertpapieren bekommt. Ich glaube daher nicht, daß das eine URV ist. Die Frage ist natürlich, inwiefern der Text hier sinnvoll ist. Viele Grüße --Angela H.

Einspruch[Bearbeiten]

Erst jetzt hab ich den Artikel wirklich gelesen. Er ist zum allergrößten Teil URV. Alles ab dem letzten Satz des ersten Absatzes ist - mit Ausnahme eines Absatzes, der leicht geändert wurde - aus Teilen der Pressemitteilung kopiert. —da Pete (ばか) 12:45, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich hab den Text entfernt, diese Version enthält ihn noch. —da Pete (ばか) 12:51, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Sollen die älteren Versionen des Textes gelöscht werden? Gruß --Wolf-Dieter 13:20, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich hab jetzt mal die älteren Versionen des Artikels gelöscht. Gruß --Wolf-Dieter 13:38, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich darf darauf hinweisen, dass ich selbst Mitarbeiter bei Fresenius bin. Damit ist es keine URV, da es unser Text ist. -- JARU 23:20, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Das muss aber angegeben werden. Die Pressemitteilung müsste außerdem einen Hinweis enthalten, dass sie gemeinfrei ist. Auch Pressemitteilungen unterliegen i.d.R. dem Urheberrecht der Firma. Gruß --Wolf-Dieter 01:23, 8. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Du hast jetzt die Quellenangabe mit dem Zusatz „gemeinfrei“ versehen. Es geht aber eigentlich darum, dass so ein Zusatz in der Pressemitteilung selbst erscheint. Ansonsten gehen wir, wie uns die Erfahrung lehrt, davon aus, dass auch eine Pressemitteilung urheberrechtlich geschützt und nicht beliebig, z.B. auch kommerziell genutzt werden kann. Die Freigabe auch für kommerzielle Nutzung ist jedoch Bestandteil der Wikinews-Lizenz. Ich fürchte, es bleibt dir nichts übrig als den Inhalt der Nachricht noch einmal mit eigenen Worten unter Bezugnahme auf die veröffentlichte PM zu formulieren. Gruß --Wolf-Dieter 20:11, 8. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Oder du bist selbst der Verfasser der PM, bzw. hast von den Verfassern die Erlaubnis bekommen. (So wie bei meinen KSG-Artikeln)--cyper| 10:22, 11. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Da der Grund ja eindeutig weggefallen ist, habe ich den Einspruch zurückgenommen. Gruß, Dapeteばか 08:04, 10. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Erneute Veröffentlichung[Bearbeiten]

Danke für die Eintragung unter dem 10. November. Da aber mein Artikel am 6. November erstmals veröffentlicht wurde, muss er nicht eigentlich unter diesem Datum erneut eingetragen / verlegt werden? JARU 00:20, 11. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]