Diskussion:Fall Gudenus liegt nun beim Untersuchungsrichter

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Einspruch[Bearbeiten]

Hier muss ich auch nochmal Einspruch erheben, ist aber nichts schwerwiegendes. Wenn man den text durchliest, weiß man gar nicht worum es in diesem Fall überhaupt geht. Das sollte noch behoben werden. Grüße --Franz 14:36, 4. Aug 2005 (CEST)

Das stimmt Franz, vielleicht würde es sogar ausreichen, wenn eine Einleitung über die vorangegangene Geschichte kurz angefügt würde. -- Rätoro 15:17, 4. Aug 2005 (CEST)
Meint ihr nicht, dass es ausreicht, den ursprünglichen Artikel zu dem Thema zu verlinken. Sonst müsste ich bei jedem weiteren Geschehensverlauf die Ursprungsgeschichte erzählen. Konstantin 15:59, 4. Aug 2005 (CEST)
Einen Satz zur Einführung (Einleitung) solltest du schon voranstellen. Und dann auf den weiteren Artikel verlinken unter Themenverwandte Artikel Gruß -- Nachrichtenschreiber2 16:02, 4. Aug 2005 (CEST)
Man muss sicherlich nicht die ganze Geschichte erzählen, aber vielleicht, wie Rätoro sagt, in ein bis zwei Sätzen als Einleitung. Man muss ja auch an die Leute denken, die nur die Meldung lesen wollen. Ich persönlich erwarte von einer Nachricht zumindest, das man weiß, worum es geht. Grüße --Franz 16:02, 4. Aug 2005 (CEST)
Ich finde zwar immer noch, dass es ausreichen würde, den ursprünglichen Artikel zu verlinken, beuge mich aber der Mehrheit. Konstantin 16:07, 4. Aug 2005 (CEST)

Konstantin ist auf die Kritik eingegangen. Es ist nun m.E ersichtlich worum es beim „Fall Gudenus“ geht, ein Link zu einem themenverwandten Artikel ist ebenfalls vorhanden. Es wäre schön wenn derjenige der den Einspruch erhoben hat diesen wieder zurücknehmen würde, wenn er den Artikel nun für gut hält. --sonicR 16:38, 4. Aug 2005 (CEST)

Der Autor, der den Artikel schreibt, hat meistens mehr Wissen über den Vorgang. Daher sind ihm die Zusammenhänge klar, die dem Leser fehlen. Daher kam unsere Bitte im Sinne der Leser. Jetzt stimme ich Benutzer SonicR zu. Artikel wurde verbessert. Einspruch könnte m.E. entfallen. -- Rätoro 16:58, 4. Aug 2005 (CEST)