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Diskussion:EuGH annulliert Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Tilmandralle in Abschnitt verbietet? - Einspruch!

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Quellen

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Sexy Quelle, Danke Blaite :-) Tilmandralle 18:41, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Artikel

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Wolf-Dieter: Du hast einen wirklich schönen Artikel draus gemacht!! Gruß, Tilmandralle 23:45, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

verbietet? - Einspruch!

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Hallo. Soweit ich das verstanden habe, verbietet das Gerichtsurteil nicht die Weitergabe der Daten, sondern erklärt die entsprechenden Entscheidungen der EU-Gremien für nichtig da es keine Rechtsgrundlage für ein entsprechendes Abkommen zwischen EU und USA gibt.

Aus der Pressemitteilung des EuGH:

Weder die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die Vereinigten Staaten festgestellt wird, noch der Beschluss des Rates, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt wird, beruhen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage.

Siehe dazu auch die heise.de-Artikel Urteil: Keine Rechtsgrundlage für Fluggastdatenweitergabe an USA und USA wollen nach Urteil zu Fluggastdaten mit allen Parteien kooperieren. Insbesondere möchte ich bei zweiterem Artikel auf den vorletzten Absatz hinweisen, in dem vor möglichen 'schlimmeren' bilateralen Abkommen gewarnt wird. --the one who was addicted (#) 14:16, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten

Du hast natürlich Recht. Die Vereinbarung wird für nichtig erklärt. Die Überschrift ist vielleicht etwas lax formuliert, beschreibt aber meiner Meinung doch ganz passend, dass er EuGH die Weitergabe von Fluggast-Daten zumindest nach der Vereinbarung zwischen EU-Kommission und den USA auf Eis gelegt hat, da dafür keine entsprechende Rechtsgrundlage existiert. Also wird hier schon verboten, weiter nach der bisherigen Praxis zu verfahren. Insofern ist der Titel m.E. korrekt. Wollen wir den Titel trotzdem umbennen??Tilmandralle 15:51, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ja. Ich bin für umbenennen, da "verbietet" meiner Meinung nach einfach nicht richtig ist: Der EuGH verbietet ja nicht die Übermittlung, sondern erklärt das aktuelle diesbezügliche Abkommen für nichtig. Es könnten trotzdem z.B. entweder die einzelnen Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen abschließen, oder innerhalb der EU eine für entsprechende Rechtsgrundlage sorgen und anschließend gemeinsam ein neues Abkommen mit den USA abschließen. (Was mir persönlich beides nicht gefällt.)
Wie wärs mit "EuGH widerruft Abkommen zur Weitergabe von Fluggast-Daten" oder so? --the one who was addicted (#) 16:09, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ich wäre für "EuGH annuliert Abkommen zur Weitergabe von Fluggast-Daten" oder "EuGH hebt Abkommen zur Weitergabe von Fluggast-Daten auf" (weil der EuGH das Abkommen ja nicht geschlossen hat, könnte 'widerrufen' einen falschen Eindruck hervorheben! Verbietet ist aber m.E. trotzdem nicht falsch, weil der Titel ja nicht suggeriert, dass die Übermittlung verboten wird, sondern die "Weitergabe von Fluggast-Daten" auf Grundlage des Abkommens zwischen EU-Kommission und den USA verboten wird, was ja den Tatsachen entspricht. Aber um den Artikel endlich wieder zu veröffentlichen, wäre ich für Änderung des Titels. Machst du das?? Gruß, Tilmandralle 16:13, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
Ich habs gemacht. Ich werde ihn dann erneut veröffentlichen, weil der Einspruchs-Grund damti ja entfallen ist. Gruß, Tilmandralle 16:22, 1. Jun. 2006 (CEST)Beantworten
passt. (sorry war afk.) --16:34, 1. Jun. 2006 (CEST)