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Diskussion:Deutschland: Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Artikelstatusprotokoll

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Artikelstatusprotokoll

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Grundgesetz

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Der Absatz über die Kompetenzen des Bundespräsidenten lt. Grundgesetz, den Timofei geschrieben hat, ist eigentlich zu lang für einen Newsartikel. Über die Notwendigkeit eines Quellenbeleges für die dort getroffenen Aussagen gab es auf der Benutzer-Diskussionsseite von Timofei eine Diskussion. --Wolf-Dieter 22:01, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es gab aber die Forderung, er solle nicht unterschreiben, insofern ist das schon relevant. Timofei 22:34, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ja, das stimmt. Noch mal zur Quellenangabe. Du schreibst ja, da sei etwas „staatsrechtlich nicht unumstritten“. Dafür reicht m.E. ein Link zum GG nicht aus, weil das ja doch eigentlich Interpretationssache ist. Es müsste dann schon auf eine Diskussion zwischen Staatsrechtlern Bezug genommen werden, wo dieses Thema tatsächlich Diskussionsgegenstand ist oder war – oder auf einen Zeitungsartikel, wo auf eine solche Diskussion Bezug genommen wird. Gruß --Wolf-Dieter 22:40, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten