Diskussion:Deutschland: Bundesfinanzhof hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig

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Unverständlicher Satz[Bearbeiten]

Er ist eine vorgeschaltete Instanz des Bundesverfassungsgericht, beschied es abschlägig und hat dieses um eine endgültige Klärung der Sachlage ersucht. Der Satz erscheint mir unverständlich. Grüße --Franz 16:08, 29. Jan. 2008 (CET) Erledigt --JARU 20:19, 29. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Noch ein merkwürdiger Satz[Bearbeiten]

Was bedeutet „In der anliegenden Erklärung…“? Ich kann hier keine Erklärung anliegend sehen. Viele Grüße --Angela H. 19:22, 29. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Erledigt --JARU 20:19, 29. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich zitiere mal aus der ersten Quelle:
Praxis-Tipp für alle Arbeitnehmer: Bei der Steuererklärung für 2007 alle Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte angeben und die Entscheidung des BVerfG abwarten.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.
Das sieht aber nicht danach aus, als hätte das der Bundesfinanzhof als Ratschlag rausgegeben. Viele Grüße --Angela H. 20:24, 29. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]


Wenn Du unter www.bundesfinanzhof.de den Internetauftritt checkst, verweist dierser unter der Rubrik BFH Urteile genau auf die zitierte Quellplattforn. Dann nur noch den Beitrag raussuchen. Fertig.

Damit dürfte klar sein, dsss die Empfehlung tatsächlich vom BFH stammt. --JARU 22:34, 30. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich konnte auf der Website keine Rubrik Urteile finden. Ich habe viele Seiten durchgesehen und auf keiner wird auf die andere Website verwiesen. MfG Blaite 12:26, 31. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Vielleicht magst du mal die URL angeben. MfG Blaite 12:27, 31. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html Klicke auf "Elektronischer Rechtsverkehr" in der linken Spalte (Linkliste) und siehe da, dies verweist auf http://www.egvp.de/ Die Quellmeldung findest Du im Artikel bei Quellen. --JARU 23:47, 31. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, aber Angela H. zufolge, und ich kann es nachvollziehen, geht es um einen Text auf lexisexis.de und nicht um einen Text auf egvp.de. MfG Blaite 00:28, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Freigabe[Bearbeiten]

Die Mängel sind meines Erachtens nach behoben! Artikel sollte daher überprüft und freigegeben werden. --Martinvoll 13:29, 2. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Im Wikinews-Artikel steht, der Bundesfinanzhof würde den Arbeitnehmern … raten. Im Spiegel-Online-Artikel steht davon nichts. Dort steht allenfalls, dass ein gewisser Christian Munzel vom Lohn- und Einkommensteuerhilfering Pendlern zu etwas rät. Im lexisnexis.de-Artikel steht auch nichts davon, dass der Bundesfinanzhof Arbeitnehmer zu etwas rät. Dort steht zwar ein Praxis-Tipp für alle Arbeitnehmer, der empfiehlt, bei der Steuererklärung für 2007 alle Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte anzugeben und die Entscheidung des BVerfG abzuwarten, aber er ist den dortigen Angaben nach, nicht vom Bundesfinanzhof, sondern von der Autorin des Artikels, Sylvia Erwin.
Ich werden das, falls mir keiner zuvorkommt, noch anpassen und dann den Artikel veröffentlichen. MfG Blaite 18:11, 2. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]