Diskussion:Deutsches Bundesverfassungsgericht: Negatives Stimmgewicht verfassungswidrig

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Prüfung[Bearbeiten]

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Mängelhinweis[Bearbeiten]

Ein wichtiger Punkt: Es steht nirgendwo, worin eigentlich der Verstoß gegen die Verfassung besteht.--Franz 19:45, 4. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal die Pressemitteilung des Gerichts bereits im Quellenverzeichnis aufgeführt. *mitdemzaunpfahlwink* MfG --Blaite 20:02, 4. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was meint ihr, ist das durch meine Ergänzung nun klar genug, oder sollte man es noch genauer ausführen? Denn, da muss ich Franz Recht geben, die Begründung des Gerichts ist ein wichtiger Punkt. Schöne Grüße, --Mg22 20:44, 5. Jul. 2008 (CEST)
Die Ergänzung sieht gut aus! Grüße--Franz 10:44, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Aufmacher[Bearbeiten]

Als A. eigentlich zu kurz. --Wolf-Dieter 12:39, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, das stimmt wohl, aber heute morgen bot sich kein anderer Artikel an. --Franz 19:18, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]