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Diskussion:Deutsche Bundesregierung beschließt Ergänzungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kai Burghardt in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Andreas′ Bankenrettungsgesetz

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Ich weiß nicht, ob Andreas mit Bankenrettungsgesetz das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz meint. --HoH 18:34, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, via faz.net: „Bankenrettungsgesetz sieht drei Stufen bis zur Enteignung vor“ (18.02.2009 16:04 Uhr)

Mängelhinweis

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Solange noch nicht mal in Ansätzen erklärt wird, was die Ergänzungen zum Gesetz denn nun beinhalten sollen, oder falsche Informationen über den angeblichen Inhalt bzw. eher Zweck eingebracht werden, kann man den Artikel nicht veröffentlichen. Das reicht so noch nicht mal für einen Kurzartikel. Viele Grüße --Angela H. 10:16, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

kuerzer

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Wie waer's mit dem Titel: 'Bundesregierung verabschiedet erweitertes Finanzmarktstabilisierungsgesetz'. Okay, da kommt immer noch dieses lange Wort vor. Mmh. Lieber mal ueberlegen.
Kays 00:30, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten