Diskussion:China: Klage gegen Konversionstherapie von Gericht angenommen

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So nicht[Bearbeiten]

Der Artikel liest sich an der entscheidenden Stelle wie wenn hier auf Erstattung der Kosten bzw. Vertragsrücktritt geklagt wurde. Damit hat man erstmal den Eindruck dass hier was konstruiert wurde. Bitte unbedingt klarstellen dass grundsätzlich gegen die allgemeine Zulässigkeit dieser Aversionstherapie geklagt wird, bevor VÖ't wird. --Itu (Diskussion) 08:58, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

- wird erledigt --Drgkl (Diskussion) 16:50, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]


Ich finde auch keinen Beleg für die 4000,-Euro Aussage, sieht für mich so aus als wären die hier konkret untergejubelt. --Itu (Diskussion) 09:53, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Zahl von 4000 Euro entsteht aus den Angaben im ersten genannten BBC Artikel --Drgkl (Diskussion) 16:50, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ja dort steht eine Zahl die allgemein genannt wird. Da man nicht entfernt davon ausgehen kann dass der Preis für solche Therapien dort immer gleich ist, kann das nur beispielhaft gemeint sein.
Was du schreibst lässt sich aber absolut nur so verstehen dass „Xiao Shen“ ~4000,- Euro für seine abgebrochene Therapie bezahlt hat oder bezahlen sollte. --Itu (Diskussion) 19:15, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]


Kann für mich jetzt VÖ't werden. Passendes Bild sollte aber noch zu finden sein. --Itu (Diskussion) 19:32, 30. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Demonstration[Bearbeiten]

Es gibt nun sogar einen kleinen Bericht über das Verfahren bzw. eine kleine Demonstration in den chinesichen Auslandsmedien speziell China Radio International siehe hier: Homosexuality Do Not Need Treatment veröffentlicht am 02.08.2014. --Drgkl (Diskussion) 05:32, 2. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Du könntest übrigens wenn du eine mailadresse findest ggf. anfragen wegen passenden Bildern für commons. --Itu (Diskussion) 13:14, 2. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]