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Diskussion:Bundesweit erstes Strafverfahren wegen Schächtens geplatzt

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Itu in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Wer ein Bußgeld verhängt bekommt, ist nicht vorbestraft. Das sollte nochmal geprüft werden vor der Veröffentlichung. --Usien Max 17:46, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ist es nun das erste oder das erste seit Langem oder was? --Diwas 01:36, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nicht zum ersten mal - Artikel geändert--Usien Max 11:51, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hmm, der Titel lautet noch Bundesweit erstes Strafverfahren wegen Schächten und der erste Satz ist jetzt Murks. Ich weiß nicht, wie lange nun der letzte Prozess vergangen ist. Der erste Satz könnte also akzeptabel gewesen sein, der Titel scheint aber nach wie vor falsch zu sein. --Diwas 12:09, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Bei den hier oben verlinkten Gerichtsentscheidungen handelt es sich um Verwaltungsrechtliche Fragen oder um Ordnungsrecht, was-weiß-ich, aber nicht um Strafrecht. Jedenfalls passen Titel und Text nicht zusammen, oder irgendwas müsste noch näher erklärt werden? --Diwas 12:20, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Es geht auch um Verurteilung und das ist dann Strafrecht. Leider interessiert mich das Thema zu wenig, so dass ich den Artikel nicht umschreiben werde. Auch wenn ich der Meinung bin, dass er aktualisiert werden sollte. --Usien Max 15:04, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Jetzt ist unter der verlinkten NDR-Quelle zu lesen, dass der Widerspruch zurückgezogen wurde, also sollte der Artikel aktualisiert und auf einen neuen Titel verschoben werden. --Diwas 12:33, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ja, mach mal. --Itu 16:46, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Eigentlich weiss ich nicht warum das ignoriert wurde. Ich habe nachträglich jedenfalls mal verschoben. --Itu 12:07, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten