Diskussion:Bundesverfassungsgericht erklärt Solidaritätszuschlag für zulässig

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: --
  • Rechtschreibung: --
  • Interwiki: --
  • Formate: --
  • Themenverwandte Artikel: --
  • Themenportale: --
  • Kategorien: --
  • Kurzartikel: --
  • Artikeldatum + Text im Artikel: --
  • Veröffentlicht: --
  • Eintrag auf Hauptseite: --

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Überschrift[Bearbeiten]

Frage zur Überschrift: "Bundesverfassungsgericht erklärt Solidaritätszuschlag für zulässig" erklärt es den Soli für zulässig oder erklärt es nur den Antrag für unzulässig? --Jurgen2212 13:37, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Im engeren Sinn ist der Antrag für unzulässig erklärt worden. Allerdings verstehe ich die Begründung und den Verweis auf die frühere Rechtsprechung so, dass das Gericht den Soli für zulässig hält. --Zeitlupe 17:26, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe aber nichts dagegen, wenn jemand eine bessere Überschrift findet und den Artikel verschiebt. --Zeitlupe 17:28, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]