Diskussion:Bundesverfassungsgericht entschied gegen Luftsicherheitsgesetz
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Inhalt
[Bearbeiten]Der zweite Satz ist zur Zeit unvollständig. --129.70.14.210 14:34, 15. Feb. 2006 (CET)
- Hat sich erledigt, er wurde von cyper ergänzt. Danke! --129.70.14.210 14:58, 15. Feb. 2006 (CET)
Meines Erachtens ist dieser Artikel noch nicht fertig. So fehlen die Hintergründe des zur Debatte stehenden Gesetzes. Es gibt zwar einen Link auf einen früheren Artikel, der in diesem Zusammenhang die Hintergründe erhellt. Ich denke jedoch, dass im Artikel auf die Diskussion verwiesen werden müsste, um die es hier geht: die Gefahr eines terroristischen Angriffs und die Absicht der Politik (Schäuble, Struck), der Bundeswehr die Möglichkeit zu eröffnen, in einem solchen Fall ein Flugzeug abschießen zu können. Ein bisschen mehr als nur als die nackte Nachricht sollten wir schon bieten. --Wolf-Dieter 19:41, 15. Feb. 2006 (CET)
- Dann sollte das ( aufgrund des "Artikelstatus Fertig") mittels Folgeartikel geschehen. Eine nachträgliche Änderung würde ich ablehnen. Dieser Kurzartikel stand laut Versionsgeschichte von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Bearbeitung frei und wurde dann auf Fertig gesetzt. Also ein vollkommen normaler Ablauf. Dass niemand mehr etwas ergänzen wollte, können wir nicht ändern. Gruß -- Alex 20:04, 15. Feb. 2006 (CET)
- Okay, ich habe jetzt einen Einspruch gesetzt. Unklar ist: Worum geht es in dem Luftsicherheitsgesetz? Warum wurde dieses Gesetz eingebracht? In welchem Diskussionszusammenhang steht es usw. (siehe auch meinen Diskussionsbeitrag oben) Was ist mit der Formulierung gemeint: Beurteilung „einer entsprechenden Situation“. Über all diese Fragen wird der Leser im Unklaren gelassen. --Wolf-Dieter 20:34, 15. Feb. 2006 (CET)
- Ok, so ist das natürlich korrekt. Danke u. Gruß -- Alex 20:39, 15. Feb. 2006 (CET)
Ich habe ein paar Dinge zu den Hintergründen ergänzt. Es gäbe noch mehr zu ergänzen, für einen soliden Artikel sollte es m.E aber nun ausreichen. --sonicR 22:54, 15. Feb. 2006 (CET)