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Diskussion:Bundesregierung: EU-Zuwanderer erhalten kein Hartz IV mehr

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Usien in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Urheberrechte

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Problem in dieser Version:

Vermutlicher Agentur-Satz (kommt sehr häufig in der Presse vor) Unsere Formulierung
Das Ministerium begründet die Maßnahme mit dem Wunsch, für alle EU-Angehörigen gleiches Recht zu schaffen. Das Bundesarbeitsministerium nannte als Begründung den Wunsch, für alle EU-Angehörigen das gleiche Recht zu schaffen.
Nunmehr hätten sämtliche EU-Bürger, die ausschließlich zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisten, keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld II. Damit hätten jetzt alle EU-Bürger, die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, keinen Anspruch auf die Unterstützung.
Zuvor hatte die Leistung, im Anschluss an ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2010, Zuwanderern aus den 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 zugestanden. Bislang durften Zuwanderer der 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens von 1953 Leistungen wie zum Beispiel die Sozialhilfe in gleichem Maße fordern wie die eigenen Bürger.
(geringere Ähnlichkeit aber es ist der dritte Satz mit ähnlichem Aufbau in Folge)

Das ist etwas viel der Ähnlichkeit, ich sehe das als Urheberrechtsproblem. --Bernhard Fastenrath 14:19, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Man muss dazu sagen, dass Journalismusregeln auch die Reihenfolge der Erwähnung (Inverted pyramid) vorgeben. Wenn man dazu noch typische Formulierungen wählt, wie sie in Zeitungen und Nachrichtensendungen vorkommen, dann könnte sich eine solche Ähnlichkeit auch einfach ergeben. Ich fand die Ähnlichkeit hier aber zu gross, das sollte vermeidbar sein. --Bernhard Fastenrath 15:08, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
(BK:) Normales, durchaus enges Paraphrasieren. Vielleicht nicht sehr kreativ, aber nicht zu beanstanden. --Itu (Diskussion) 15:11, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Siehe (2) "Wenn der Text im Artikel Satz für Satz (oder Absatz für Absatz) den gleichen Inhalt aufweist wie die Quelle und nur leicht umformuliert wurde, dann ist eine Verletzung der Urheberrechte gegeben. Um das zu vermeiden, muss ein neues Artikelkonzept erstellt werden." --Bernhard Fastenrath 15:42, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Naja, das ist nicht unbedingt schön, aber legal und regelkonform. --ChrGermany (Diskussion) 15:54, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
(So lange es nur 3 Sätze sind.) --ChrGermany (Diskussion) 15:56, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Die fraglichen Sätze wurden bereits ersetzt. [1] --Bernhard Fastenrath 16:52, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Dafür danke, natürlich. --Itu (Diskussion) 17:34, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten