Diskussion:Bundesinnenministerium verbietet rechtes Magazin „Compact“
Abschnitt hinzufügenErscheinungsbild
Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Itu
@Itu: Fertig. ----Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 09:33, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Quellenhinweis für die erste Hälfte vom letzten Absatz wäre noch wünschenswert, aber OK, VÖbar. --Itu (Diskussion) 15:37, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Was meinst du konkret? --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 18:15, 16. Jul. 2024 (CEST)
- In Welcher Quelle steht das (inkl. Faeser-Zitat) ? --Itu (Diskussion) 18:49, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Zeit Online, aber bislang habe ich so ein Angeben noch nicht gesehen. --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 19:41, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Jetzt gibt es ein gewisses Problem: Zitate in Anführungszeichen müssen _wörtlich_ korrekt sein! D. h. auch Copy+Paste! Das Zitat mit dem Ausleuchten steht in ZEIT-online offenbar anders da als du es geschrieben hast. --Itu (Diskussion) 19:55, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Und sonst? --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 20:55, 16. Jul. 2024 (CEST)
- "Enorm Wichtig" habe ich jetzt auch nirgends gefunden[1] ... ich denke mal jetzt sollte es OK sein. --Itu (Diskussion) 21:20, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Und sonst? --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 20:55, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Jetzt gibt es ein gewisses Problem: Zitate in Anführungszeichen müssen _wörtlich_ korrekt sein! D. h. auch Copy+Paste! Das Zitat mit dem Ausleuchten steht in ZEIT-online offenbar anders da als du es geschrieben hast. --Itu (Diskussion) 19:55, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Zeit Online, aber bislang habe ich so ein Angeben noch nicht gesehen. --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 19:41, 16. Jul. 2024 (CEST)
- In Welcher Quelle steht das (inkl. Faeser-Zitat) ? --Itu (Diskussion) 18:49, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Was meinst du konkret? --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 18:15, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Ich wollte einfach die „hohe Priorität“ nicht wörtlich übernehmen und habe versucht, das in eigenen Worten auszudrücken. Derart falsch war das n. E. auch nicht, ist jetzt aber in Ordnung. --Ankermast (Diskussion • Beiträge • Ideen?) 21:50, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Aber wenn die Aussage ist, was sie gesagt hat, dann sind die Spielräume auch wieder klein, weil das einfach weitgehend eine Wörtlichkeit impliziert, wenn auch weniger absolut; während man mit einer Absichtsbeschreibung eine normale Paraphrasierfreiheit hat (,die -Vorsichtsanmerkung- nie riesig ist). --Itu (Diskussion) 16:10, 17. Jul. 2024 (CEST)