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Diskussion:Bundesinnenministerium verbietet rechtes Magazin „Compact“

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Itu

@Itu: Fertig. ----Ankermast (DiskussionBeiträgeIdeen?) 09:33, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Quellenhinweis für die erste Hälfte vom letzten Absatz wäre noch wünschenswert, aber OK, VÖbar. --Itu (Diskussion) 15:37, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was meinst du konkret? --Ankermast (DiskussionBeiträgeIdeen?) 18:15, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In Welcher Quelle steht das (inkl. Faeser-Zitat) ? --Itu (Diskussion) 18:49, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zeit Online, aber bislang habe ich so ein Angeben noch nicht gesehen. --Ankermast (DiskussionBeiträgeIdeen?) 19:41, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Jetzt gibt es ein gewisses Problem: Zitate in Anführungszeichen müssen _wörtlich_ korrekt sein! D. h. auch Copy+Paste! Das Zitat mit dem Ausleuchten steht in ZEIT-online offenbar anders da als du es geschrieben hast. --Itu (Diskussion) 19:55, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und sonst? --Ankermast (DiskussionBeiträgeIdeen?) 20:55, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
"Enorm Wichtig" habe ich jetzt auch nirgends gefunden[1] ... ich denke mal jetzt sollte es OK sein. --Itu (Diskussion) 21:20, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich wollte einfach die „hohe Priorität“ nicht wörtlich übernehmen und habe versucht, das in eigenen Worten auszudrücken. Derart falsch war das n. E. auch nicht, ist jetzt aber in Ordnung. --Ankermast (DiskussionBeiträgeIdeen?) 21:50, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aber wenn die Aussage ist, was sie gesagt hat, dann sind die Spielräume auch wieder klein, weil das einfach weitgehend eine Wörtlichkeit impliziert, wenn auch weniger absolut; während man mit einer Absichtsbeschreibung eine normale Paraphrasierfreiheit hat (,die -Vorsichtsanmerkung- nie riesig ist). --Itu (Diskussion) 16:10, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten