Diskussion:Bulgarien: Gesetz zur Konfiszierung von Mafiaeigentum verabschiedet

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Prüfung[Bearbeiten]

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Anwendung?[Bearbeiten]

„Nach dem neuen Gesetz soll mit Rückwirkung von bis zu zehn Jahren Eigentum beschlagnahmt werden, wenn sein Wert das Einkommen des Besitzers um umgerechnet 125 000 Euro übertrifft“ - da fragt man sich jetzt erstmal nach weiteren Bedingungen.... --Itu 23:15, 16. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Quellenlage[Bearbeiten]

..allgemein dünn. - jedenfalls auf deutsch. --Itu 00:49, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Immerhin: Profil Todor Kolarow (Die englische Bezeichnung der Behörde soll natürlich nicht in den Artikel) --Itu 00:56, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Originäre Berichterstattung[Bearbeiten]

Ein Teil der Informationen wurde telefonisch von mir in Erfahrung gebracht. --Usien Max 18:01, 16. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Öööhh, dazu braucht es dann unbedingt Details. Gerne im Chat. --Itu 21:35, 16. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
wenns da ein Problem gibt, dann kommt die Info einfach raus. --Usien Max 22:20, 16. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Bei sowas hängt alles davon ab, wie stichhaltig das ganze ist.
In diesem Fall ist das jetzt positiv geklärt. --Itu 00:40, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]